Wasser - LSW

WASSER

Unterirdische Wasseradern.
Ihr Wasseranschluss der LSW Netz.

WASSER - UNSER WICHTIGSTES LEBENSMITTEL

Aus den Trinkwasserhähnen in unserer Region fließt Wasser in bester Qualität – ob zum Waschen, zum Betrieb von Anlagen in Industrie und Gewerbe oder als flüssige Lebensqualität zum Trinken. Kompetente Fachleute sorgen mit modernster Technik für durch und durch reines Wasser. Regelmäßige Kontrollen und die Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorgaben garantieren jederzeit die Spitzenqualität unseres wichtigsten Lebensmittels. Kontinuierlich optimieren wir die Wasserversorgung – für besten Trinkgenuss, egal wo Sie den Wasserhahn aufdrehen.


Wasseranschluss online beantragen

Über unser Netzanschlussportal können Sie jederzeit einen neuen Wasseranschluss beantragen.


Planauskunft

Hier erfahren Sie, welcher Versorger in Ihrem Ort für Strom, Erdgas, Fernwärme, Wasser und Abwasser zuständig ist.

 
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Netzgebiet Wasser

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Netzgebiet Wasser.

GRUNDVERSORGUNGSGEBIET

Kartendarstellung ohne Gewähr – Randgebiete können Ungenauigkeiten aufweisen.
Die zuständigen Grundversorger gemäß § 36 Absatz 2 EnWG im Netzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG finden Sie hier.

Wohnen Sie im Grundversorgungsgebiet?

UNSER WASSERNETZ

Das Netzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG umfasst Versorgungsleitungen mit einer Gesamtlänge von gut 600 Kilometern. Das Trinkwasser für das Netzgebiet Wolfsburg stammt aus den Wasserwerken Westerbeck und Rühen, die zusammen jährlich mehr als sechs Milliarden Liter Rohwasser aus den Brunnen fördern und zu Trinkwasser aufbereiten.

Die Feuerwehr kann zu Löschzwecken im Netzgebiet auf mehr als 2.300 Hydranten zugreifen.

 

Wichtige Daten und Zahlen aus dem Netzgebiet

 WolfsburgSchladen
Länge der Versorgungsleitungen:489 km122 km
Wasserwerke:21
Trinkwasserhochbehälter:14
Druckerhöhungsstationen:22
Hydranten:2.308595
Hausanschlüsse:15.8943.070
Jährliche Wasserbereitstellung:6.419.758 m³ca. 632.277 m³
Versorgte Einwohner:ca. 89.349ca. 12.772

Stand: April 2018

Die LSW Netz GmbH & Co. KG erneuert jedes Jahr mehrere Kilometer des Rohrleitungsnetzes und erweitert es kontinuierlich je nach Bedarf. Der größte Anteil der verwendeten Materialien sind Kunststoffrohre, gefolgt von beschichteten Metallrohren.

Bei der Sanierung, der Umverlegung oder dem Neubau von Trinkwasserleitungen kommen bei Hausanschlüssen und kleineren Verteilleitungen Kunststoffrohre aus Polyethylen (PE) zum Einsatz. Das Material lässt sich relativ einfach verarbeiten, kann in verschiedenen Böden eingesetzt werden und garantiert eine einwandfreie Trinkwasser-Qualität. Größere Verteilleitungen und Transportleitungen werden aus duktilen Gussrohren gebaut. Diese Metallrohrleitungen sind innen mit Zementmörtel ausgekleidet und werden außen mit einer zusätzlichen Deckbeschichtung versehen. Der Zusatzaufwand beim Rohrleitungsbau lohnt sich, da Kunststoffrohre bei großen Leitungsdimensionen extrem hohe Wandstärken erfordern würden.

Die Verwendung der Rohrwerkstoffe für Trinkwasserleitungen unterliegt umfangreichen und strengen technischen Regelwerken. Für die Materialprüfung und -zulassung ist der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches zuständig, nähere Infos finden Sie hier:


Übergangsfristen zur Umsetzung des Einspeisemanagements

Das EEG bezieht auch Erzeugungsanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 ihren Betrieb aufgenommen haben, in die Umsetzung des Einspeisemanagements ein. Im § 100 EEG 2014 sind die Übergangsbestimmungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben festgelegt:

Wesentliche Übergangsfristen:

  • Bis zum 30. Juni 2012 sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung größer als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen auszurüsten, die es dem Netzbetreiber gestatten, die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen.
  • Bis zum 31. Dezember 2013 sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung größer als 30 bis max. 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen auszurüsten, die es dem Netzbetreiber gestatten, die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren.


Entschädigungsansprüche nach § 15 EEG

Wird die Einspeisung von Strom durch die Anwendung von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß § 14 EEG 2014 reduziert, so sind die davon betroffenen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber zu entschädigen. Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für den Regelungsbedarf liegt, hat die Kosten dafür zu tragen. Richtlinien für die Ermittlung der Höhe der Entschädigung bilden:

  • Der Leitfaden der Bundesnetzagentur zum Einspeisemanagement in der Version 2.1 vom 7. März 2014.
  • Die gemeinsame Verbändeempfehlung von BDEW, VKU, BEE, BWE, BDW, Fachverband Biogas, BSW-Solar, AGFW und IVG vom 13. Januar 2012.

ANSCHLUSS- & VERSORGUNGSBEDINGUNGEN

Die LSW Netz stellt Trinkwasser im Rahmen der AVBWasserV und der ergänzenden Bestimmungen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und dem Trinkwasserpreisblatt zur Verfügung.

Die TAB der LSW Netz gelten für den Anschluss und den Betrieb von Trinkwasseranlagen, die an das Trinkwasserversorgungsnetz der LSW Netz angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Die TAB sind Bestandteil des zwischen Kunden und der LSW Netz abgeschlossenen Anschlussvertrages einschließlich des Inbetriebsetzungsantrages.

 

STANDROHR-VERLEIH

Wir möchten Ihnen wichtige Hinweise für die Nutzung von Standrohren der LSW Netz geben, deren Einhaltung unbedingt erforderlich ist, um eine Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden sowie Verkehrsgefahren auszuschließen.

Wolfsburg/Fallersleben

Ihr Ansprechpartner:

Andre Günther
Tel: 05362 12-4303
andre.guenther@lsw.de

Schladen

Ihr Ansprechpartner:

Konstantin Ganzauer
Tel: 05335 224
konstantin.ganzauer@lsw.de

BAUWASSER

Sie können uns mit der Lieferung und Montage einer Sicherungs- und Anschlussarmatur oder Sicherungs- und Messeinrichtung für Bauwasser beauftragen. Bitte nutzen Sie einfach einen unserer Anträge für Ihren Bauwasseranschluss.

Wolfsburg/Fallersleben

Ihre Ansprechpartnerin:

Britta Schroth
Tel: 05361 189-4861
britta.schroth@lsw.de

Schladen

Ihr Ansprechpartner:

Konstantin Ganzauer
Tel: 05335 224
konstantin.ganzauer@lsw.de


NEBENWASSERZÄHLER ZUR ABWASSERABRECHNUNG

Den Auftrag für den Ersteinbau bzw. den Austausch von Nebenzählern zur Abwasserabrechnung können Sie hier FÜR DIE GEMEINDE SCHLADEN-WERLA ganz einfach online stellen. 

        
BERATUNG FÜR NACHHALTIGEN GRUNDWASSERSCHUTZ

Die Gewässerschutzberatung nach dem Niedersächsischen Kooperationsmodell zur Umsetzung von Grundwasserschutzmaßnahmen in den Trinkwasserschutzkooperationen Niedersachsens wird zur Hälfte mit EU-Mitteln aus dem ELER-Förderprogramm (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und zur anderen Hälfte mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen unterstützt.

 

UNIVERSALSCHLICHTUNGSSTELLE DES BUNDES

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge anderer Bereiche als Strom und Gas betreffen, ist unser Unternehmen grundsätzlich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle oder anderen zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen bereit, wir behalten uns jedoch vor, jeden Einzelfall zu prüfen. Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahren ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.