Installateure in der Region - LSW

INSTALLATEURE IN DER REGION

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Eintragungen für die Sparten Strom, Gas und Wasser

Seit dem 01.10.2023 besteht ein Dienstleistungsverhältnis zwischen der LSW Netz GmbH & Co. KG und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Landesgruppe Norddeutschland (BDEW LG Nord).

Der BDEW führt seit diesem Zeitpunkt die Installateurverzeichnisse der LSW Netz GmbH & Co. KG für die Sparten Strom, Gas und Wasser und ist somit Ansprechpartner für alle Haupt- und Gasteintragungen, Verlängerungen und den dazugehörigen Qualifikationsüberprüfungen des verantwortlichen Fachmanns.

Hier geht’s zur Eintragung

Eintragungen für die Sparte Fernwärme

Voraussetzungen für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis

  • Eintragung in die Handwerksrolle
  • Gewerbeanmeldung*
  • Betriebshaftpflichtversicherung*
  • Verantwortliche Fachkraft mit geforderter Qualifikation*
  • Werkstattausrüstung gemäß der Richtlinienvorgaben (Werk- und Hilfswerkzeuge, Mess- und Prüfgeräte, Zugriff auf Technische Regeln, Normen und gesetzlichen Vorschriften)

*Kopien der genannten Dokumente müssen der LSW Netz zur Eintragung in das Installateurverzeichnis vorliegen.

Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft

Interesse der Installationsunternehmen als auch der Versorgungswirtschaft ist es, in guter Zusammenarbeit die hohen Anforderungen an die Sicherheit der Gas-/ Fernwärme und Elektrizitätsversorgung sowie an die Sicherheit und Hygiene in der Wasserversorgung sicherzustellen.

Im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber die Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

Fernwärme:
Für Fernwärme kommt das "Verfahren zum Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gas- und Wasserversorgungsunternehmens gemäß 12 Abs. 2 AVB-GasV / AVBWasserV" der Landesinstallateurausschüsse Gas/Wasser in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und der "Beschluss des Landesinstallateurausschusses Gas/Wasser Berlin/Brandenburg zum Nachweis der Fachkunde der verantwortlichen Fachkraft im Bereich TRGI und TRWI vom 24.10.2012“ zur Anwendung.

Erforderliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Fernwärme

  • Meistertitel im Installations- und Heizungsbauhandwerk mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
  • Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbau
  • Ausbildung an einer Fachschule für Technik Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik
  • Diplomingenieur (FH, TU), Studienabschluss Bachelor oder Master of Science, Fachrichtung Versorgungstechnik, Energietechnik oder artverwandte Studiengänge
  • Geselle im Installateur- und Heizungsbauhandwerk oder Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk mit Ausübungsberechtigung gemäß Handwerkerordnung
  • gültige Rohrschweißerprüfung des einzutragenden Installationsunternehmens nach DIN EN 9606 entsprechend dem angewendeten Schweißverfahren sowie der installierten Dimensionen.
Gesetzliche Grundlagen für die Eintragungen

Die Eintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers ist vorgeschrieben in folgenden Verordnungen:

Die LSW Netz hat technische Anschlussbedingungen zum Anschluss an das Fernwärmenetz (TAB) in Wolfsburg festgelegt. Diese TAB sind Vertragsbestandteil und verpflichten den Fernwärmekunden Installationsarbeiten von einem Vertragsinstallateur des Versorgungsunternehmens ausführen zu lassen. Der Vertragsinstallateur ist verpflichtet die Arbeiten entsprechend der TAB auszuführen.

  • Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine entsprechende Datenschutzinformation bekommen Sie bei Nutzung des Portals des BDEW.
Grundsätze der Eintragungspraxis
  • Die Eintragung erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber/Versorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet. Ausnahmen hiervon unterliegen der Einzelfallprüfung nach Anmeldung des Installationsunternehmens bei der LSW Netz.
  • Mehrfachanmeldungen der gleichen Sparte bei verschiedenen NB/WVU sind zu vermeiden.
  • Eingetragen werden Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe im Sinne der Handwerksordnung.
  • Zur Eintragung sind festgelegte Voraussetzungen zu erfüllen, die der Netzbetreiber/das Versorgungsunternehmen prüft.
  • Zum Nachweis der Eintragung erhält jedes Installationsunternehmen einen Installateurausweis. (Nummer, Firma, verantwortliche Fachkraft, Gültigkeit, Angabe Haupt-, Neben-, Hilfsbetrieb)
  • Die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist bei der LSW Netz zeitlich begrenzt.

Achtung: Die Eintragung in die Handwerksrolle ersetzt nicht die erforderliche Eintragung in das Installateurverzeichnis!

Mitteilungspflichten des eingetragenen Installationsunternehmens

Treten Änderungen in den folgenden Punkten ein, sind diese vom Installationsunternehmen unverzüglich dem Netzbetreiber/ Versorgungsunternehmen oder dem beauftragten Dienstleister schriftlich mitzuteilen:

  • Löschung oder Änderung der Eintragung in der Handwerkerrolle
  • Verlegung, Abmeldung, Erlöschen oder Ruhenlassen des Gewerbebetriebes
  • Wechsel oder Ausscheiden der verantwortlichen Fachkraft
  • Änderung der Firmenbezeichnung, Rechtsform
  • Inhaberwechsel
  • Änderung des Firmensitzes (Adresse)
  • Änderung der Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail)
  • Änderungen / Wechsel des Schweißers
  • Jährliche Vorlage der gültigen Schweißerprüfbescheinigung