Voraussetzungen für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Gewerbeanmeldung*
- Betriebshaftpflichtversicherung*
- Verantwortliche Fachkraft mit geforderter Qualifikation*
- Werkstattausrüstung gemäß der Richtlinienvorgaben (Werk- und Hilfswerkzeuge, Mess- und Prüfgeräte, Zugriff auf Technische Regeln, Normen und gesetzlichen Vorschriften)
*Kopien der genannten Dokumente müssen der LSW Netz zur Eintragung in das Installateurverzeichnis vorliegen.
Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft
Interesse der Installationsunternehmen als auch der Versorgungswirtschaft ist es, in guter Zusammenarbeit die hohen Anforderungen an die Sicherheit der Gas-/ Fernwärme und Elektrizitätsversorgung sowie an die Sicherheit und Hygiene in der Wasserversorgung sicherzustellen.
Im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber die Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Fernwärme:
Für Fernwärme kommt das "Verfahren zum Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gas- und Wasserversorgungsunternehmens gemäß 12 Abs. 2 AVB-GasV / AVBWasserV" der Landesinstallateurausschüsse Gas/Wasser in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und der "Beschluss des Landesinstallateurausschusses Gas/Wasser Berlin/Brandenburg zum Nachweis der Fachkunde der verantwortlichen Fachkraft im Bereich TRGI und TRWI vom 24.10.2012“ zur Anwendung.
Erforderliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Fernwärme
- Meistertitel im Installations- und Heizungsbauhandwerk mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
- Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbau
- Ausbildung an einer Fachschule für Technik Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik
- Diplomingenieur (FH, TU), Studienabschluss Bachelor oder Master of Science, Fachrichtung Versorgungstechnik, Energietechnik oder artverwandte Studiengänge
- Geselle im Installateur- und Heizungsbauhandwerk oder Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk mit Ausübungsberechtigung gemäß Handwerkerordnung
- gültige Rohrschweißerprüfung des einzutragenden Installationsunternehmens nach DIN EN 9606 entsprechend dem angewendeten Schweißverfahren sowie der installierten Dimensionen.