Sie benötigen einen Elektro-Installateur, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
ELEKTROMOBILITÄT
Informationen für Betreiber von Ladeinfrastruktur und Installateure
im Netzgebiet der LSW Netz.
GRUNDLEGENDES
Die Anschlussmöglichkeiten zum Laden von Elektrofahrzeugen werden als Ladeeinrichtungen bezeichnet.
- Anschluss von Ladeeinrichtungen sind grundsätzlich beim Netzbetreiber anmeldepflichtig
- Bei Ladeeinrichtung > 12 kVA ist der Anschluss vom Netzbetreiber zustimmungspflichtig
- Anmeldepflicht der Ladeeinrichtung unabhängig davon, ob der Aufbau im privaten oder öffentlichen Bereich erfolgt
- Antragspflicht besteht auch für die Erweiterung von bestehenden Anschlüssen
- Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung ist durch den ausführenden Elektrofachbetrieb (Eintrag im Installateurverzeichnis ist verpflichtend) beim Netzbetreiber anzuzeigen
Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die Ergänzungen der LSW Netz zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten.
Ein wichtiger Faktor für die Ladung von Ihrem Elektrofahrzeug:
Egal ob Sie ihr Fahrzeug in der Öffentlichkeit oder zu Hause laden: Es sollte schnell und unkompliziert gehen. Wenn Sie lediglich eine Haushaltssteckdose für das Laden benutzen, dauert der Ladevorgang sehr lange und die Gefahr der Überlastung der Steckdose ist groß.
Wallboxen sind ab einer Leistung von 3,7 Kilowatt (kW) erhältlich. Diese Leistung reicht aus, um Plug-In Hybride problemlos zu Hause zu laden. Mit einer Leistung von 11 kW wird ein reines Elektrofahrzeug noch schneller und flexibler geladen. Ab einer Leistung > 12 kW benötigt man die Zustimmung des Netzbetreibers. Dies dient der Information, da dieser die Netzstabilität gewährleisten muss.
GESETZLICH GEREGELT
Für den Betrieb von Ladeeinrichtungen ? 12 kVA ist eine Steuerung gemäß § 14a EnWG im Netzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG aktuell nicht erforderlich. Grundsätzlich besteht allerdings die Möglichkeit, eine Ladeeinrichtung als steuerbare Verbrauchseinrichtung anzumelden. Dazu sind die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG), der technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100, der technischen Anschlussbedingungen (TAB) der LSW Netz und des jeweiligen Messstellenbetreibers zu berücksichtigen. Diese Aussage gilt vorbehaltlich der Novellierung des § 14a EnWG.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wichtigen Unterlagen und Antragsformulare bereit.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Mitarbeiter der LSW Netz.
Lassen Sie sich durch Ihren Installateur zu den folgenden Installationsarten beraten:
- Die Ladeeinrichtung wird an einen bereits vorhandenen Zähler angeschlossen (Nicht steuerbar im Sinne des §14a EnWG)
- Die Ladeeinrichtung erhält einen eigenen Zähler und ein Steuergerät. Eine Steuerung wird durch den Netzbetreiber im Sinne des §14a EnWG vorgenommen. Im Gegenzug wird ein reduziertes Netzentgelt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und eine verminderte Konzessionsabgabe abgerechnet. Eine Anmeldung für spezielle Ladestromtarife bei den Stromanbietern ist möglich.
Sobald Sie sich für eine Variante entschieden haben, können Sie sich einen Kostenvoranschlag vom Installateur geben lassen.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorhaben unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die TAB beinhalten, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind.
Die Ladeleistung einer Wallbox wirkt sich auf die Kapazität Ihres bestehenden Hausanschlusses aus. Vor der Montage Ihrer Ladeeinrichtung lassen Sie bitte Ihre Elektroinstallation durch Ihren Installateur auf die benötigte Ladekapazität prüfen.
Bei Bedarf meldet dieser eine Netzanschlussverstärkung für Sie an. Bitte beachten Sie, dass für die Erweiterung des Anschlusses Kosten auf Sie zukommen.
Eine Wallbox lädt ein Elektrofahrzeug mit Wechselstrom (AC) und verfügt in der Regel über einen einzelnen Ladepunkt mit einem Typ 2-Stecker. Zum Aufladen des Fahrzeugs wird das Ladekabel genutzt. Viele Modelle einer Wallbox beinhalten allerdings ein fest eingebautes Ladekabel, sodass kein zusätzliches benötigt wird.
Sobald die beiden Einheiten sicher gekoppelt sind, wird der Strom von der Wallbox für das Fahrzeug freigeschaltet. Jede Wallbox verfügt über einen "Ladecontroller", welcher die Ladung des Autos überwacht, steuert und die Ladeleistung regelt. Darüber hinaus haben alle in Deutschland zugelassenen Wallboxen einen Leitungsschutzschalter, welcher das Ladekabel vor Überhitzung schützt.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 05361 189-3600.
VARIANTEN LADEEINRICHTUNG
Ladeleistung | ? 12 kVA (11 kW) | > 12kVA (11 kW) |
Mitwirkungspflicht | anmeldepflichtig | anmelde- und zustimmungspflichtig |
Netznutzungsentgelte | Standardlastprofil | reduziertes Netznutzungsentgelt bei Steuerbarkeit³ |
³ - Details entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. |
WICHTIGE DOKUMENTE
Nachfolgend können Sie die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines Anschlusses für die Ladeeinrichtung herunterladen:
Die vollständig ausgefüllten Datenblätter senden Sie bitte an hausanschluss@lsw.de.