Sie benötigen einen Elektro-Installateur, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
ELEKTROMOBILITÄT
Informationen für Betreiber von Ladeinfrastruktur und Installateure
im Netzgebiet der LSW Netz.
GRUNDLEGENDES
- Anschluss von Ladeeinrichtungen sind grundsätzlich beim Netzbetreiber anmeldepflichtig
- Ladeeinrichtung > 12 kVA: der Anschluss vom Netzbetreiber ist zustimmungspflichtig
- Ladeeinrichtung < 12kVA: der Netzanschluss ist anmeldepflichtig
- Anmeldepflicht der Ladeeinrichtung unabhängig davon, ob der Aufbau im privaten oder öffentlichen Bereich erfolgt
- Antragspflicht besteht auch für die Erweiterung von bestehenden Anschlüssen
- Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung ist durch den ausführenden Elektrofachbetrieb (Eintrag im Installateurverzeichnis ist verpflichtend) beim Netzbetreiber anzuzeigen
- Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die Ergänzungen der LSW Netz zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten
GESETZLICH GEREGELT
Ab 1. Januar 2024 müssen private Ladeeinrichtungen > 4,2kW, steuVE/NA § 14a EnWG, als steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
ERFORDERLICHE ANMELDEUNTERLAGEN
Die ausgefüllten Anmeldeunterlagen senden Sie bitte an hausanschluss@lsw.de.
FAQs zu Ladeeinrichtungen
Egal ob Sie ihr Fahrzeug in der Öffentlichkeit oder zu Hause laden: Es sollte schnell und unkompliziert gehen. Wenn Sie lediglich eine Haushaltssteckdose für das Laden benutzen, dauert der Ladevorgang sehr lange und die Gefahr der Überlastung der Steckdose ist groß.
Wallboxen sind ab einer Leistung von 3,7 Kilowatt (kW) erhältlich. Diese Leistung reicht aus, um Plug-In Hybride problemlos zu Hause zu laden. Mit einer Leistung von 11 kW wird ein reines Elektrofahrzeug noch schneller und flexibler geladen. Ab einer Leistung > 12 kW benötigt man die Zustimmung des Netzbetreibers. Dies dient der Information, da dieser die Netzstabilität gewährleisten muss.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorhaben unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die TAB beinhalten, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind.
Die Ladeleistung einer Wallbox wirkt sich auf die Kapazität Ihres bestehenden Hausanschlusses aus. Vor der Montage Ihrer Ladeeinrichtung lassen Sie bitte Ihre Elektroinstallation durch Ihren Installateur auf die benötigte Ladekapazität prüfen.
Bei Bedarf meldet dieser eine Netzanschlussverstärkung für Sie an. Bitte beachten Sie, dass für die Erweiterung des Anschlusses Kosten auf Sie zukommen.
Eine Wallbox lädt ein Elektrofahrzeug mit Wechselstrom (AC) und verfügt in der Regel über einen einzelnen Ladepunkt mit einem Typ 2-Stecker. Zum Aufladen des Fahrzeugs wird das Ladekabel genutzt. Viele Modelle einer Wallbox beinhalten allerdings ein fest eingebautes Ladekabel, sodass kein zusätzliches benötigt wird.
Sobald die beiden Einheiten sicher gekoppelt sind, wird der Strom von der Wallbox für das Fahrzeug freigeschaltet. Jede Wallbox verfügt über einen "Ladecontroller", welcher die Ladung des Autos überwacht, steuert und die Ladeleistung regelt. Darüber hinaus haben alle in Deutschland zugelassenen Wallboxen einen Leitungsschutzschalter, welcher das Ladekabel vor Überhitzung schützt.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 05361 189-3600.
WEITERE DOKUMENTE
Nachfolgend können Sie die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines Anschlusses für die Ladeeinrichtung herunterladen:
Die vollständig ausgefüllten Datenblätter senden Sie bitte an hausanschluss@lsw.de.