Kommunen - LSW

KOMMUNEN

Starke Dienstleistungen für die öffentliche Hand.
Kommunen als Partner der LSW Netz.

BESTENS HAUSHALTEN MIT DER LSW NETZ.

In zahlreichen Belangen arbeiten wir von der LSW Netz eng mit Kommunen und öffentlichen Einrichtungen zusammen. Da liegt es nahe, dass wir Sie auch mit zielführenden Beratungs- und Dienstleistungen rund um das Thema Energie unterstützen. Greifen Sie auf unsere umfangreiche Erfahrung im Betrieb öffentlicher Netze zurück!

       

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Kommunale Wärmeplanung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Gesetzgeber die Leitplanken für eine klimafreundliche Wärmeversorgung festgelegt.

Hier finden Sie unsere FAQ’s:

Welches Ziel verfolgt das neue GEG?

Das Gesetz markiert den Einstieg in die Wärmewende, Heizen mit Erneuerbaren Energien wird zum Standard. Mit dem neuen GEG soll die Grundlage geschaffen werden, um Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten und die Abhängigkeit vom Import fossiler Energie spürbar zu verringern. Der Umstieg auf Erneuerbares Heizen soll staatlich gefördert werden.

Die Kommunale Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert werden.

Warum braucht es ein Wärmeplanungsgesetz?

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Im Gebäudesektor stammt die Wärme noch überwiegend aus fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl.

Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer brauchen Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher sie zukunftsweisende Entscheidungen treffen können, desto günstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Genau hier setzt das Wärmeplanungsgesetz an, denn ein Wärmeplan ist das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.

Welche Ziele verfolgt die Kommunale Wärmeplanung?

Das übergeordnete Ziel ist eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung.

Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen.

Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heiztechnologie helfen. Die Frist dafür, wenn ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig.

Was regelt das Wärmeplanungsgesetz im Wesentlichen?

Durch das Gesetz wird die Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankert. Damit können sich die Kommunen und betroffenen Akteure dauerhaft auf diese Aufgabe einstellen, um dann langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufbauen zu können.

Die wesentlichen Regelungen sind:

Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.

Ab 2024 sollen neue Wärmenetze einen Anteil von Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme von mindestens 65 Prozent erreichen.

Bis 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu mindestens 30 Prozent aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. 2040 soll dieser Anteil mindestens 80 Prozent betragen. Zugleich werden alle Wärmenetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau und -dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen.

Wie kann der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Wärmenetz erreicht werden?

Durch:
• Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
• Wärmepumpe
• Biomassenheizung (Holz, Pellets, und Hackschnitzel)
• Stromdirektheizungen
• Wärmepumpen oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlagen
   kombiniert mit einem mit Biomassen, Öl oder Gas betriebenen Spitzenlastkessel
• Heizungen auf der Basis von Solarthermie (komplette Wärmebedarf darüber abgedeckt)
• Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes
   Flüssiggas nutzt.

Gibt es einen Anschlusszwang an Fernwärmenetze von Seiten der Kommunen?

Für entsprechende Regelungen sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Die Regelungen richten sich nach dem jeweils geltenden Landesrecht. Das Gesetz trifft hierzu keine Vorgaben.

Die Stadt Wolfsburg ist verpflichtet, bis zum 30.06.2026 verbindlich eine „kommunale Wärmeplanung“ vorzulegen. Die LSW unterstützt als zuverlässiger Partner und Betreiber der Infrastruktur die Kommune fortlaufend bei ihren Planungen, die Stadt und umliegenden Ortsteile effizient und mit nachhaltiger Wärme zu versorgen. Die kommunale Wärmeplanung wird aber durch die Städte und Gemeinden durchgeführt.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, zur Kommunalen Wärmeplanung und staatlichen Förderungen finden Interessierte auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: 

www.bmwsb.bund.de

»Damit wir unseren Kunden die beste Beratung bieten können, stehen unsere Fachbereiche in engem Kontakt miteinander.«

Kira Nadine Bercht, Industriekauffrau, Jens Müller, Einkäufer

BERATUNG

Von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen wird ein besonders großes Engagement für die Optimierung von Kosten und das Sparen von Energie erwartet. Unser Energieberatungsteam gibt Tipps, wie Sie den Verbrauch reduzieren können, und zeigt Ihnen Sanierungsmöglichkeiten auf. Informieren Sie sich über unsere Beratungsangebote!

DIENSTLEISTUNGEN

Die LSW Netz ist ein starker Partner für Kommunen. Neben unseren verschiedenen Beratungsangeboten stehen wir Ihnen auch tatkräftig zur Seite. Nutzen Sie unsere zahlreichen Dienstleistungen rund um Planung, Bau und Betrieb von Netzen sowie Trafostationen, unsere Kabelfehlersuche, das Entstörungsmanagement oder unser Angebot rund um die Straßenbeleuchtung.