L-H-Gas: Fragen und Antworten - LSW

L-H-Gas

Fragen und Antworten zur Erdgasumstellung bei der LSW Netz.

Aus aktuellem Anlass 

Thema Corona, wie gehen die Mitarbeiter der LSW Netz damit um?

Alle Mitarbeiter richten sich grundsätzlich und unabhängig von dem aktuellen Fall Corona an vorgegebene, präventive Hygieneschutzmaßnahmen. Im Rahmen der aktuellen Entwicklung kann es möglich sein, dass Haushalte nur in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und unter weiteren Schutzmaßnahmen betreten werden können.

Hintergrund der Erdgasumstellung

Umstellung von L-auf H-Gas – Worum geht es?

Gas ist nicht gleich Gas. In Deutschland erfolgt die Erdgasversorgung entweder mit L-oder H-Gas. „L“ steht für „Low“ und „H“ für „High“. Danach hat L-Gas einen geringeren und H-Gas einen höheren Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den Brennwert in Kilowattstunden pro Kubikmeter angegeben. Der Brennwert von L-Gas liegt bei rund 9,5 kWh/m³, der von H-Gas bei 11,5 kWh/m³. 

Rund 30 Prozent der Haushalte in Deutschland werden bisher mit L-Gas aus deutscher Produktion sowie Importen aus den Niederlanden versorgt. Die Förderung aus diesen Quellen geht jedoch zurück. H-Gas hingegen wird weltweit gefördert, und die Reserven in dieser Qualität sind um ein Vielfaches größer. Um die Versorgung in Deutschland langfristig zu sichern, gibt es einen Beschluss der Bundesregierung, der vorgibt, dass in Deutschland bis 2030 nur noch H-Gas angeboten werden soll. Daher stellt auch die LSW Netz Schritt für Schritt auf H-Gas um.

Ablauf

Wie ist der Zeitplan für die Umstellung?

Die Umstellung erfolgt schrittweise und ist in Gebiete eingeteilt. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Wie erkenne ich die Mitarbeiter der LSW Netz?

Für die Erdgasumstellung arbeitet die LSW Netz mit Dienstleistern zusammen. Die Mitarbeiter aller beauftragten Firmen können sich bei Kundenbesuchen wie folgt legitimieren:

1. Ausweis (mit Personenfoto)
2. Code zur Identifizierung, der mit dem Code in den persönlichen Schreiben an unsere Kunden übereinstimmt

Kunden sollten den Zutritt verweigern und die Hotline zur Erdgasumstellung 05361 189-3100 oder die Polizei informieren, wenn sie Zweifel über die Richtigkeit eines Besuchs haben – beispielsweise wenn Personen sich Zutritt zu Haus/Wohnung verschaffen wollen, die nicht die Kriterien erfüllen!

Kommen die Fachpersonen einmal oder mehrmals?

Insgesamt sind in der Regel zwei Besuche erforderlich: Beim ersten erfassen Dienstleistungsunternehmen in unserem Auftrag alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte. Beim zweiten erfolgt dann die Anpassung, auch wieder durch die beauftragten Unternehmen, die Ihre Geräte auf das neue Erdgas H einstellen. In einzelnen Fällen können weitere Besuche zur Qualitätssicherung erfolgen - diese Besuche dienen der Überprüfung aller im Rahmen der Erhebung und der Anpassung erfolgten Arbeiten.

Die Erhebung der Geräte ist inzwischen abgeschlossen!

Wie lange dauert die Erhebung?

Die Erhebung der Geräte ist inzwischen abgeschlossen!

Wie lange dauert die Anpassung?

Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.

Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?

Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.

Technische Fragen

Was bedeutet die Erdgasumstellung für die Geräte der Gaskunden?

Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit von L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte. Dabei müssen alle Gasgeräte angepasst werden, die momentan mit Erdgas L betrieben werden. Das sind z. B. Gaskessel, Terrassenstrahler, Laborbrenner, Gasherde und Wandheizgeräte. Die große Mehrheit der Gasgeräte ist fest auf die Gasart, die der Kunde bezieht, eingestellt. Nur so können die Geräte sicher und effizient arbeiten. Bei einer Änderung der Versorgung von L- auf H-Gas muss daher auch das Gerät neu eingestellt werden. Ansonsten kann es Schaden nehmen oder eine Gefahr für das Umfeld darstellen!  

Die Anpassung übernimmt ein Fachmann, den die LSW Netz beauftragt und bezahlt. In den meisten Fällen wird er eine Düse im Gerät austauschen und danach eine Einstellung des Brenners vornehmen.

Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind – beispielsweise adaptive Gasgeräte, die sich selbsttätig an den jeweiligen Brennwert anpassen. Diese Geräte stellen jedoch zurzeit noch eine Ausnahme dar.

Was bedeuten die Kennzeichnungen auf meinem Gasgerät?

Es handelt sich hierbei um farbige Aufkleber, die das Fachpersonal bei der Erhebung, Anpassung oder bei der Qualitätssicherung an Ihrem Gerät anbringt. Diese Aufkleber geben Aufschluss darüber, welche Maßnahmen am Gasgerät durchgeführt worden sind. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gasgerät arbeiten (z. B. der Schornsteinfeger oder Ihr Installateur), sofort über den aktuellen Istzustand Ihres Gasgerätes informiert. Die Kennzeichnung durch die Aufkleber gibt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vor.

Kann ich es ablehnen, mein Gerät anpassen zu lassen?

Nein. Geräte, die nicht angepasst werden, müssen wir als ihr Netzbetreiber vom Netz trennen, da ein weiterer Betrieb erhebliche Gefahren mit sich bringt - von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Umfeldes.

Kann jedes Gerät angepasst werden?

In den meisten Fällen ist eine Anpassung möglich. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Ob ein Gerät angepasst werden kann oder nicht, kann nur der Fachmann vor Ort bewerten. Dies kann beispielsweise bei extrem alten Gasgeräten der Fall sein. Sollte eine Anpassung nicht möglich sein, informiert die LSW Netz die Kunden gesondert und stimmt das weitere Vorgehen mit ihnen ab.

Was muss ich tun, wenn Mängel an meinem Gerät festgestellt werden?

Bitte beauftragen Sie zur Mängelbeseitigung ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU). Das VIU füllt nach Behebung aller Mängel eine Mängelkarte aus. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Mängelkarte per Post oder als Scan per E-Mail an marktraumumstellung@lsw.de.

Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?

Nach der Erhebung informieren wir Sie umgehend, falls Ihr Gerät tatsächlich nicht anpassungsfähig sein sollte. Die Beauftragung eines Installateurs für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Anlagenbetreiber selbst vor. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie in diesem Fall durch die Gasgeräteerstattungsverordnung (GasGKErstV) des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Verordnung gilt allerdings nur für nicht anpassbare Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen. Je nach Alter des auszutauschenden Gerätes liegt die mögliche Kostenerstattung zwischen 100 und 500 Euro. Zusätzlich ist es möglich, einen Zuschuss von 100 Euro pro Gerät gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu erhalten.

Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?

Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, dann deshalb, weil Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen ist. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LPG - liquid petrol gas) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.

Sicherheit

Werde ich Gasgeruch wahrnehmen?

Nein, das Fachpersonal prüft bei allen Arbeiten im Rahmen der Erhebung und Anpassung, ob ein Gasgeruch vorliegt.

Sollte dennoch Gasgeruch wahrnehmbar sein oder Sie sind sich unsicher, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Entstörungsdienst für Gas: 0800 5799000.

Kosten

Wird das „neue“ Gas teurer?

Es hat keine Auswirkungen auf die Gaskosten, ob ein Kunde L- oder H-Gas bezieht. Denn es wird nicht die Gasmenge, gemessen in Kubikmetern, berechnet, sondern die bezogene Energie aus dem Gas in Kilowattsunden. Da H-Gas einen höheren Brennwert als L-Gas hat, benötigen Kunden nach der Anpassung ihrer Geräte weniger Volumen. Wenn sich am Energieverbrauch nichts ändert, werden Kunden also weniger Kubikmeter auf ihrem Zähler ablesen.

Berechnung des Verbrauchs (kWh): Gasmenge (m³) x Brennwert.

Welche Kosten kommen durch die Umstellung auf die Gaskunden zu?

Die Erdgasversorgung ist lückenlos sichergestellt. Die LSW Netz stellt ihren Kunden keine Kosten für die Umstellung und Anpassung in Rechnung. Diese werden entsprechend den Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz § 19a umgelegt und sind in den Netzentgelten enthalten.

Sollte ein Gerät nicht anpassbar sein, besteht die Möglichkeit, im Zuge der Erdgasumstellung vorhandene Altgeräte gegen effizientere Neugeräte auszutauschen. Nähere Informationen zu möglichen Förderungen gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erhalten Kunden über die Hotline oder im Internet.

Kann im Rahmen der Erdgasumstellung auch gleich mein Verbrauch abgelesen und dann abgerechnet werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Ablesung Ihrer Zählerstände in dem Zeitraum erfolgt, wenn auch die vorbereitenden Arbeiten zur Umstellung Ihrer Gasgeräte stattfinden. Wenn Termine zusammengelegt werden können, informieren wir Sie als Ihr Netzbetreiber in einem persönlichen Schreiben.

Datenschutz

Werden Daten über mich erhoben?

Wir erheben ausschließlich die erforderlichen Daten, die nötig sind, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt, die für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Fotodokumentation der Geräte mit Aufklebern, Typenschild und Besonderheiten.

Werden die Daten gespeichert?

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung).