Zertifikat EDI - LSW

ZERTIFIKAT EDI

Zertifikate und Anleitungen.
Sicherer Datenaustausch mit der LSW.

DATENAUSTAUSCH

Die Bundesnetzagentur legt gemäß StromNZV § 22 sowie dem Beschluss BK6-06-009 (GPKE) den Datenaustausch zwischen den Marktpartnern fest. Dieser hat elektronisch und unverzüglich in dem bundesweit einheitlichen Format der Regulierungsbehörde zu erfolgen.

Wir versenden unsere Nachrichten an unsere Marktpartner signiert, um die Authentizität und Integrität sicherzustellen. Hierfür kommt ein S/MIME-Zertifikat zum Einsatz, das von einer offiziellen Zertifizierungsinstanz ausgestellt wurde, was Ihnen die Überprüfung ermöglicht.


Import der Signatur

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, von uns signierte Mails in z. B. Outlook oder Outlook Express zu öffnen, so möchten wir Sie bitten, die in der Anlage angefügten Zertifikate zu importieren. Die signierten Mails sollten sich nach erfolgreichem Import von Ihnen problemlos öffnen lassen, so dass die anhängenden Daten weiterverarbeitet werden können. Eine entsprechende Anleitung zum Import von Zertifikaten stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Verschlüsselt werden Mails natürlich erst dann, wenn uns der hierzu erforderliche öffentliche Schlüssel Ihres Hauses zugänglich gemacht wurde. Hier gehen wir davon aus, dass Ihrerseits auch ein Zertifikat zum Einsatz kommt, das von einer offiziellen Zertifizierungsinstanz (TC Trustcenter, D-Trust, etc.) verifiziert wird.

SCHLÜSSEL (EDIFACT)

Hier können Sie unseren öffentlichen Schlüssel (S/MIME) herunterladen. Der Schlüssel gilt für folgende E-Mail-Adresse: energiedaten@lsw-netz.de

Bitte senden Sie Ihr Zertifikat an: Zertifikate@lsw-netz.de. Bitte nennen Sie uns auch die E-Mail-Adresse, an welche wir Ihnen unseren öffentlichen Schlüssel senden können.

 

EDI-RAHMENVERTRAG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fordert aus umsatzsteuerlichen Gründen für die elektronische Abrechnung der Netznutzung per INVOIC-Verfahren den Abschluss eines EDI-Rahmenvertrages, sofern nicht beide Vertragspartner die qualifizierte elektronische Signatur praktizieren (§ 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz).

Der BDEW hat einen aktuellen Mustervertrag über den Datenaustausch auf Basis der europäischen Mustervereinbarung erstellt. Dieser Vertrag wurde durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geprüft und am 11. August 2008 als gesetzeskonform akzeptiert (siehe BDEW-Info vom 3. September 2008). Es ist zu erwarten, dass dieser Vertrag zur Durchführung der elektronischen Netznutzungsabrechnung überwiegend angewendet wird. Auf diese Weise werden aufwendige Vertragsabstimmungen erspart und Unsicherheiten vermieden.

Als Download finden Sie hier unseren Rahmenvertrag, welcher dem Mustervertrag wörtlich entspricht: