Netznutzungsvertrag Strom - LSW

NETZNUTZUNGS-/LIEFERANTENRAHMENVERTRAG

Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag

Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer/Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der LSW Netz GmbH & Co. KG und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie bzw. Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind. Handelt es sich bei dem Netznutzer um einen Letztverbraucher, so ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten Voraussetzung für die Netznutzung.

Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag

Formblatt nach § 54 MsbG
Gemäß § 54 Abs. 1 MsbG ist ein standardisiertes Formblatt "Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, [...] in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält."Hier können Sie sich das entsprechende Formblatt herunterladen.


Hinweis:
Die LSW Netz GmbH & Co. KG behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.