Schlichtungsstelle - LSW

SCHLICHTUNGSSTELLE

Gemeinsam Lösungen finden.
Sprechen Sie uns bitte gerne an!

UNIVERSALSCHLICHTUNGSSTELLE DES BUNDES

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge anderer Bereiche als Strom und Gas betreffen, ist unser Unternehmen grundsätzlich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle oder anderen zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen bereit, wir behalten uns jedoch vor, jeden Einzelfall zu prüfen. Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahren ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.