Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind nachfolgende Anlagen mit einer Netzanschlussleistung > 4,2 kW in der Niederspannung (Ebene 6 und 7):
• (Private) Ladepunkte für Elektromobile, die keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne des § 2 Nr. 5 LSV sind
• Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)
• Anlagen zur Raumkühlung
• Stromspeicher hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)
Weitere Voraussetzungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG:
• Leistung > 4,2 kW
• Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an die Niederspannung, also Netzebene 6 oder 7
• Inbetriebnahme
- Verpflichtende Teilnahme ab dem 01.01.2024
- Freiwillige Teilnahme bei Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024