Der BKZ für Neuanschlüsse ergibt sich aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Vertragszeitpunkt geltenden veröffentlichten Leistungspreis > 2.500 Benutzungsstunden der jeweiligen Netzebene:
BKZ = Leistungspreis (> 2.500 h) der Netzebene x bestellte Leistung (in kW)
Der Leistungspreis (> 2.500 h) ist dem jeweils aktuellen Preisblatt „Netzentgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom der LSW Netz “ zu entnehmen.
Eine BKZ-freie Sockelleistung gibt es nicht.