Der BKZ für Neuanschlüsse ergibt sich aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Vertragszeitpunkt gemittelten Leistungspreis der letzten 5 Jahre > 2.500 Benutzungsstunden der jeweiligen Netzebene:
BKZ = gemittelter Leistungspreis (> 2.500 h) der Netzebene x bestellte Leistung (in kW)
Die Leistungspreise der letzten 5 Jahre sind den Preisblättern „Netzentgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom der LSW Netz “ zu entnehmen.
Eine BKZ-freie Sockelleistung gibt es nicht.