Themenseite Strom - LSW

STROM

Wir lassen die Energie fließen.
Ihr Stromanschluss der LSW Netz.

WILLKOMMEN IM STROMNETZ DER LSW

Häuslebauer, Unternehmen und Betreiber beispielsweise einer Photovoltaik-Anlage - sie alle benötigen einen Anschluss an das Stromnetz. Wir von der LSW Netz sorgen dafür, dass Sie zuverlässig mit Strom versorgt werden. Oder dass Sie Ihre erzeugte Energie gewinnbringend einspeisen können.

Damit alles nach Plan verläuft, beraten wir Sie gern persönlich.


Baustrom

Wie Sie einen Stromanschluss für Ihre Baustelle erhalten, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite oder über unser Netzanschlussportal.

 

»Wir sind für die Stromversorgung bis ins Haus zuständig. Und wir stehen für Sicherheit. Da tragen wir eine große Verantwortung. Man muss sich auf die Kollegen verlassen können.«

Tim Ullrich, Netzmontage

IN 5 SCHRITTEN ZU IHREM NETZANSCHLUSS

Ob Sie nun einen Hausanschluss anmelden oder eine Erzeugungsanlage wie z. B. eine Windkraft- oder Photovoltaikanlage, ein BHKW oder ein Hauskraftwerk in Betrieb nehmen möchten - der Weg zu Ihrem Netzanschluss ist ganz einfach.


Wichtige Hinweise für Ihren Hausanschluss

Bitte beachten Sie, dass Sie als Bauherr für die Durchführung ordnungsgemäßer Anschlussleitungen (für Strom, Gas, Wasser) durch Außenwand bzw. Bodenplatte selbst verantwortlich sind. KG-Rohre sind hierfür nicht mehr zulässig. Für die Gebäudeeinführung gibt es zertifizierte Produkte wie Ein- und Mehrsparteneinführungssysteme. 


1
Sie stellen einen Antrag.

Sie füllen unser kompaktes Anmeldeformular aus und reichen es gemeinsam mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen bei uns ein.

Alle Anträge, Formulare und Erläuterungen finden Sie hier:

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Wir prüfen Ihre Unterlagen

Je nachdem, welche Art von Anschluss Sie benötigen, ermitteln wir den jeweiligen Netzverknüpfungspunkt und prüfen gegebenenfalls zu erwartende Rückwirkungen Ihrer Anlagen auf das Netz.

Anschließend erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot für Ihren Anschluss inklusive technischer Details.

3
Sie erteilen den Auftrag

Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, erteilen Sie uns den Auftrag zur Herstellung Ihres Netzanschlusses.

4
Wir schließen Sie an.

Zum vereinbarten Termin schließen wir Sie an das Netz an und nehmen Ihren Anschluss in Betrieb. In diesem Zuge werden auch die für die Verrechnung notwendigen Zähler bei Ihnen installiert.

5
Sie lassen letzte Einstellungen vornehmen

Je nach Art und Komplexität Ihrer angeschlossenen Anlage lassen Sie zusätzlich Ihre Übergabestation abnehmen, etwaige Schutzgeräte einstellen und prüfen sowie eine Prüfung des Einspeisemanagements Ihrer Erzeugungsanlage vornehmen. 

Formulare zur Inbetriebsetzung finden Sie hier:

Auch eine Stilllegung Ihres Netzanschlusses erfolgt in diesem einfachen Schritten: Antrag stellen, Auftrag erteilen und Anschluss vor Ort stilllegen lassen. Bei Fragen vor und während der Antragstellung helfen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gern weiter.

 

NETZANSCHLUSS-PREISE

Netzanschluss-Preise auf Niederspannungsebene

Für die Erstellung eines Standard-Niederspannungsnetzanschlusses als Kabel des Typs NAYY 4x50 mm² bis zu einer Länge von 30 Metern und einer Anschlussleistung von 30 Kilowatt werden 870,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Für den Einbau und die Inbetriebnahme der Zählertechnik entstehen weitere Kosten, die von der Art und Anzahl der einzubauenden Zähler und eventuell notwendiger Zusatzgeräte abhängig sind.

In den genannten Anschlusskosten sind die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich bereits enthalten. Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück sind nicht enthalten und können gegebenenfalls nach unseren Vorgaben in Eigenregie hergestellt werden. Auf Wunsch machen wir Ihnen auch dafür gern ein individuelles Angebot.

 

Netzanschluss-Preise oberhalb der Niederspannungsebene

Erfahren Sie mehr über die Preise und Bedingungen für Mittelspannungsanschlüsse durch die LSW Netz.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einem Positionspapier vom 5. Januar 2009 Festlegungen zur Erhebung von Baukostenzuschüssen für Netzanschlüsse in Netzebenen oberhalb der Niederspannung getroffen. Die Anwendung des nachfolgend beschriebenen Berechnungsverfahrens gilt im Netzgebiet der LSW Netz seit dem 1. April 2009.

Die BNetzA weist in ihrem Positionspapier darauf hin, dass das nachfolgend beschriebene Berechnungsverfahren nicht zur Bewertung bereits abgeschlossener Sachverhalte geeignet ist. Zur Abgrenzung des Anwendungsbereiches und der Netzebenen dient folgende Übersicht:

SpannungsebeneNetzebeneSpannungsbereichRegelwerk für BKZ*
HöSNE 1220 kV und 380 kV
Umsp. HöS/HSNE 2> 60 kV bis < 220 kV
HSNE 3> 60 kV bis < 220 kVvorliegende Regelung auf Basis des BNetzA Positionspapieres
Umsp. HS/MSNE 46 kV bis 60 kV
MSNE 56 kV bis 60 kV
Umsp. MS/NSNE 60,4 kVNiederspannungsanschlussverordnung (NAV) Anlage I
NSNE 70,4 kV

*Die Netzebenen NE 1 und 2 sind im Netz der LSW Netz nicht vorhanden.


Regelungen zur Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ) in den Netzebenen NE 3 bis NE 5

Neuanschlüsse

Der BKZ für Neuanschlüsse ergibt sich aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Vertragszeitpunkt geltenden veröffentlichten Leistungspreis > 2.500 Benutzungsstunden der jeweiligen Netzebene:

BKZ = Leistungspreis (> 2.500 h) der Netzebene x bestellte Leistung (in kW)

Der Leistungspreis (> 2.500 h) ist dem jeweils aktuellen Preisblatt „Netzentgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom der LSW Netz “ zu entnehmen.

Eine BKZ-freie Sockelleistung gibt es nicht.

Wechsel der Netzebene

Wechselt der Anschlussnehmer in die Netzebenen NE 3 bis 5, wird ein neuer BKZ nach Punkt 3.1 erhoben. Geleistete BKZ-Zahlungen für die Netzebenen NE 6 und 7 werden nicht angerechnet.

Wechsel des Ortes des Netzanschlusses

Gibt der Anschlussnehmer seinen bestehenden Netzanschluss auf und beantragt einen neuen Netzanschluss in der Netzebene NE 3 bis 5 an einem anderen Ort, wird ein neuer BKZ nach Punkt 3.1 erhoben. Geleistete BKZ-Zahlungen für den bisherigen Netzanschluss werden nicht angerechnet.

Wechsel des Anschlussnehmers

Wechselt für einen bestehenden Netzanschluss der Anschlussnehmer, wird kein neuer BKZ erhoben.

Erhöhung der Leistungsbereitstellung

Wird durch den Anschlussnehmer eine Erhöhung der vertraglichen Leistung beantragt, wird ein zusätzlicher BKZ für den Anteil der Leistungserhöhung nach Punkt 3.1 erhoben.

Reduzierung der Leistungsbereitstellung

Bei einer vertraglich vereinbarten Leistungsreduzierung erfolgt keine anteilige BKZ-Rückerstattung.

Stilllegung eines Netzanschlusses

Wird ein vorhandener Netzanschluss auf Wunsch des Anschlussnehmers dauerhaft außer Betrieb genommen und zurückgebaut, erfolgt keine BKZ-Rückerstattung (Anschlussverzicht). Für einen späteren neuen Netzanschluss auf demselben Grundstück wird ein BKZ nach Punkt 3.1 erhoben.

Zeitlich befristete Netzanschlüsse

Zeitlich befristet genutzte Netzanschlüsse (z. B. Baustromanschlüsse) werden BKZ-frei gestellt. Es erfolgt eine Freistellung nur für die Befristung.

Reserve-Netzanschlüsse

Wird vom Anschlussnehmer aus eigenen Erfordernissen eine zusätzliche Reserve-Übergabestelle gewünscht, wird für diesen Netzanschluss ein zusätzlicher BKZ nach Punkt 3.1 erhoben.

Laden Sie sich hier die Regelungen zu Baukostenzuschüssen für Netzanschlüsse oberhalb der Niederspannungsebene auf einen Blick herunter: