Schlichtungsstelle - LSW

SCHLICHTUNGSSTELLE

Gemeinsam Lösungen finden.
Sprechen Sie uns bitte gerne an!

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Die Mitarbeiter der LSW Netz geben jeden Tag alles, um Sie zuverlässig mit Energie zu versorgen und Ihnen bei Fragen kompetent weiterhelfen zu können. Sollten Sie mit unserer Leistung einmal nicht ganz zufrieden sein, zögern Sie nicht, sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung - schnell und unkompliziert.

Darüber hinaus informieren wir Sie hier über die Schlichtungsstelle.

ZENTRALE SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR HAUSHALTSKUNDEN

Nach § 111 a des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Netzbetreiber, Energieversorger, Messstellenbetreiber und Messdienstleister Beschwerden von Verbrauchern (Haushaltskunden) innerhalb von vier Wochen ab Zugang beantworten. Sofern einer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungsunternehmen schriftlich abgeholfen wurde, können sich Haushaltskunden an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden.

Energieversorgungsunternehmen sind nach dem neuen EnWG verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen. Sie wurde am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMLV) als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland anerkannt.