MESSSTELLENBETRIEB
Informationen und Verträge.
Für Messstellenbetreiber im Netzgebiet der LSW Netz.
GESETZLICH GEREGELT
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz können auf Wunsch des Anschlussnehmers der Messstellenbetrieb (dazu zählen Einbau, Bereitstellung und Wartung) sowie die Messung (Ablesung und Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber) von einem Dritten durchgeführt werden.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Musterverträge bereit. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Mitarbeiter der LSW Netz.
ZENTRALE VORGABEN
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Messstellenbetrieb und Messung bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und auch Gas sind zentrale Prozesse zu beachten. Der zugehörige elektronische Datenaustausch ist im Folgenden beschrieben.
Zum Beschluss BK6-09-034 / BK7-09-001 Wechselprozesse im Messwesen finden Sie hier weitere Informationen:
MESSSTELLENBETREIBERRAHMENVERTRAG
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definiert die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten der Durchführung des Messstellenbetriebs nach § 3 Nr. 26b EnWG und der Messung nach § 3 Nr. 26c EnWG durch einen vom Anschlussnehmer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers. Unser Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht dem standardisierten Vertrag der Bundesnetzagentur nach Beschluss BK7-17-026 vom 23.08.2017.
Laden Sie sich hier unseren Mustervertrag herunter:
Formblatt nach § 54 MsbG
Gemäß § 54 Abs. 1 MsbG ist ein standardisiertes Formblatt "Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, [...] in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält."Hier können Sie sich das entsprechende Formblatt herunterladen.
RAHMENVERTRAG FÜR ENERGIESERVICEANBIETER
Der Energieserviceanbieter (ESA) ist eine eigene Marktrolle im Rollenmodell für die Marktkommunikation am deutschen Energiemarkt. Der ESA kann im Auftrag des Anschlussnutzers Messwerte beim Messstellenbetreiber über die Marktkommunikation bestellen.
Damit wir Ihnen Messwerte bereitstellen können ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für Energieserviceanbieter (ESA-Rahmenvertrag) notwendig. Bitte füllen Sie hierzu zunächst die entsprechende Muster-Einwilligungserklärung inkl. Anlage mit den betreffenden Messlokationen bzw. Marktlokationen und Tranchen aus, lassen Sie sie vom Anschlussnutzer unterzeichnen und senden Sie sie anschließend gemeinsam mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat unter dem Betreff "ESA-Rahmenvertrag" an regulierung@lsw-netz.de.
Wir werden Ihnen dann unser Vertragsangebot zukommen lassen. Sobald wir Ihre Annahmeerklärung zum ESA-Rahmenvertrag erhalten haben und die Marktkommunikation zwischen unseren Häusern eingerichtet ist, können Sie uns Ihre Messdatenanfrage zusenden.
Laden Sie sich hier die Muster-Einwilligungserklärung herunter:
Wir bieten Ihnen die Messwertbereitstellung entsprechend der Marktrolle "Energieserviceanbieter" für registrierende Leistungsmessung (RLM) und intelligente Messsysteme (iMSys) im EDIFACT-Format an.
Unser Angebot
netto | brutto | |
Messdatenbereitstellung je Tag und je Messprodukt* pro Messlokation, Marktlokation oder Tranche für RLM und iMSys | 5,48 ct. | 6,52 ct. |
einmalige Einrichtungsgebühr je Energieserviceanbieter | 68,80 € | 81,87 € |
*gem. "Codeliste der Messprodukte", die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können
Zertifikat EDI
Wichtige Informationen zum elektronischen Datenaustausch mit der LSW Netz finden Sie hier:
SMART METER
Information über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)