Einspeisung - LSW

EINSPEISUNG

Infos für Einspeiser.
Ihre Energie im Stromnetz der LSW Netz.

ANMELDEN EINER ERZEUGUNGSANLAGE

Jede Erzeugungsanlage im Netzgebiet der LSW-Netz ist anmeldepflichtig. Nachfolgend sind die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung für Sie aufgeführt:

Steckerfertige Photovoltaikanlage

Pro Haushalt kann eine Stecker-PV-Anlage über die vereinfachte Anmeldung beantragt werden. Alle anderen Anlagen müssen über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb angemeldet werden.

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 VA-Wechselrichterleistung reichen Sie bitte das Anmeldeformular "Steckerfertige Photovoltaikanlage" bei uns ein. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular mit einem Foto Ihres Zählers an hausanschluss@lsw.de

Jede PV-Anlage ist mit einem Zweirichtungszähler auszustatten. Nachdem die Anmeldung abgeschlossen ist, vereinbaren wir einen Termin zum Zählerwechsel, der für Sie als Kunde kostenlos ist.  

Einen Einrichtungszähler erkennen Sie an der Zählwertangabe 1.8.0 im Display (für den Strombezug). Der Zweirichtungszähler enthält zusätzlich die Messwertangabe 2.8.0 für die eingespeiste Strommenge.

Niederspannung - Anschluss gemäß VDE-AR 4105

Unterlagen zur Anmeldung:

  • E.1 Antragstellung 
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
  • E.3 Datenblatt für Speicher (bei Bedarf)
  • E.4 Einheitenzertifikat (beim Hersteller erhältlich)
  • E.5 Prüfbericht "Netzrückwirkungen" für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A (beim Hersteller erhältlich)
  • E.6 Zertifikat des integrierten bzw. bei EZA > 30 kVA des zentralen NA-Schutzes (beim Hersteller erhältlich)
  • E.7 Anforderungen an den Prüfbericht des integrierten bzw. des zentralen NA-Schutzes (beim Hersteller erhältlich)
  • Übersichtschaltplan des Anschlusses der EZA und/oder Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener EZA und/oder Speicher) an das Netz
  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der EZA und/oder des Speichers hervorgehen (bei PV-Anlagen zzgl. eingezeichneter Dachfläche)
  • Herstellerdatenblatt Wechselrichter/Erzeugungseinheit
  • Herstellerdatenblatt Module (nur bei PV)
  • Vertrag Rundsteuerempfänger für EZA > 25 kW(p) bzw. Fernwirkgateway für EZA >100 kW(p)

Unterlagen zur Fertigmeldung/Inbetriebsetzung:

Bitte senden Sie die Unterlagen mit Betreff "Ort, Straße_Hausnummer" und oben verwendeter Benennung an hausanschluss@lsw.de

Nach Inbetriebnahme/ Zählersetzung:

Bitte senden Sie das Datenblatt an einspeisung@lsw.de.

Mittelspannung - Anschluss gemäß VDE-AR-N 4110

Unterlagen zur Anmeldung:

  • E.1 Antragstellung
  • E.8 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
  • E.13 Einheitenzertifikat (beim Hersteller erhältlich)
  • E.14 Komponentenzertifikat (beim Hersteller erhältlich)
  • Übersichtschaltplan des Anschlusses der EZA und/oder Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener EZA und/oder Speicher) an das Netz
  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der EZA und/oder des Speichers hervorgehen (bei PV-Anlagen zzgl. eingezeichneter Dachfläche)
  • Herstellerdatenblatt Wechselrichter/Erzeugungseinheit
  • Herstellerdatenblatt Module (nur bei PV)
  • Vertrag Rundsteuerempfänger für EZA > 25 kW(p) bzw. Fernwirkgateway für EZA >100 kW(p)

Bitte senden Sie die Unterlagen mit Betreff "Ort, Straße_Hausnummer" und oben verwendeter Benennung an hausanschluss@lsw.de

Alle weiteren Unterlagen des nachgehenden Anschlussprozesses sind an die in Abschnitt 4.2 der Ergänzenden Vorgaben zur VDE 4110 genannten Empfängeradressen zu senden.

Hochspannung - Anschluss gemäß VDE-AR-N 4120

Unterlagen zur Anmeldung:

  • E.1 Antragstellung
  • E.6 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
  • E.11 Einheitenzertifikat (beim Hersteller erhältlich)
  • E.12 Komponentenzertifikat (beim Hersteller erhältlich)
  • Übersichtschaltplan des Anschlusses der EZA und/oder Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener EZA und/oder Speicher) an das Netz
  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der EZA und/oder des Speichers hervorgehen
  • Herstellerdatenblatt Wechselrichter/Erzeugungseinheit
  • Herstellerdatenblatt Module (nur bei PV)

Bitte senden Sie die Anmeldeunterlagen an hausanschluss@lsw.de.

UMSETZUNG EINSPEISEMANAGEMENT

Wegfall 70%-Regel für Bestands-PV-Anlagen bis 25 kWp

Gemäß § 100 Abs. 3a EEG 2023 entfällt für bestehende Solaranlagen mit höchstens 7 Kilowatt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht aus früheren Fassungen des EEGs, Ihre Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung zu begrenzen. Für Neuanlagen bis 25 kWp entfällt die 70 %-Regel ebenfalls ab dem 01.01.2023. Die 70 % Wirkleistungsbegrenzung für Bestandsanlagen bis 25 kWp kann mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems aufgehoben werden.

Antrag zur Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen​​​​​​​

Die verpflichtende Mitteilung zur Aufhebung der Begrenzung bzw. der Antrag für die Installation eines intelligenten Messsystems senden Sie bitte mittels des bereitgestellten Antrags an smartmeter@lsw.de. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Änderungen innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registriert werden müssen.

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2023 müssen Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und KWKG-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber (NB) jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann. Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW müssen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, mit der der Netzbetreiber (NB) jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.

Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen und Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist am 31. Januar 2019 in Form eines Webportals in Betrieb gegangen und wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein.

Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.

Weitere Informationen können Sie dem beiliegendem Schreiben und Flyer der BNetzA entnehmen.

Beachten Sie bitte, dass Neuanlagen (Inbetriebnahme ab dem 31.01.2019) innerhalb von 30 Tagen ab vergütungstechnischer Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anzumelden sind.

DIREKTVERMARKTUNG

Die Anmeldung zur Direktvermarktung wird ausschließlich elektronisch über EDIFACT-Nachrichten durchgeführt.

Unsere EDIFACT-Kommunikationsadresse können Sie unserem Kommunikationsdatenblatt Strom entnehmen. Dieses finden Sie hier:

MIETERSTROMZUSCHLAG

Sofern Sie beabsichtigen den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) an Ihre Mieter zu verkaufen und den Mieterstromzuschlag in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, den "Nachweis zum Anspruch auf Mieterstromzuschlag" vollständig ausgefüllt an uns zu senden.

Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular nach Inbetriebnahme der PV-Anlage an einspeisung@lsw-netz.de.

 

EINSPEISEMANAGEMENT

Die Stromnetze der LSW Netz sind so ausgelegt, dass sie den anstehenden Anforderungen eines zuverlässigen und sicheren Energietransports gerecht werden. Trotzdem kann es in besonderen Situationen dazu kommen, dass die Stromnetze nicht mehr in der Lage sind, die gesamte Energiemenge zu transportieren. Als Teil eines gesamtdeutschen Stromnetzes, das wiederum in einen europäischen Stromverbund integriert ist, können sich Transportengpässe in den. übergeordneten Netzen auch auf unser Netz auswirken. 

Treten solche punktuellen oder temporären Transportengpässe in den Netzen auf, d. h. übersteigt die zu transportierende Strommenge die Übertragungsfähigkeit der Leitungsnetze, weil zum Beispiel bei Starkwind viel erzeugte Windenergie in die Netze eingespeist wird, hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber ausnahmsweise dazu berechtigt, die Transportkapazität an die zur Verfügung stehende Netzübertragungskapazität anzupassen. Diese Anpassung ist erforderlich, um Leitungen und Transformatoren vor Schäden durch Überlastung zu schützen und die Stabilität des Gesamtnetzes nicht zu gefährden. 

Im erforderlichen Fall werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen zur Reduzierung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert. Die Anpassung geschieht durch die Regelung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Emeuerbaren Energien, Kraft: Wärme-Kopplung oder Grubengas, wenn sie durch Empfang eines entsprechenden Signals vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.

Hat sich die kritische Netzsituation entspannt, wird die Reduzierung der Einspeiseleistung durch ein weiteres Signal an die Steuerung der Erzeugungsanlagen zurückgenommen. 

Die gesetzliche Grundlage für das Einspeisemanagement bildet das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Ermeuerbare-Energien-Gesetz-EEG) §§ 6,9,11 und 12 EEG. 

Lesen Sie das Emeuerbare-Energien-Gesetz (EEG) online:

Entschädigungsansprüche nach § 15 EEG 

Wird die Einspeisung von Strom durch die Anwendung von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß § 14 EEG 2014 reduziert, so sind die davon betroffenen ‚Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber zu entschädigen. Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für den Regelungsbedarf liegt, hat die Kosten dafür zu tragen. Richtlinien für die Ermittlung der Höhe der Entschädigung bilden: 

  • Der Leitfaden der Bundesnetzagentur zum Einspeisemanagement in der Version 3 vom 25.06.2018