EINSPEISEMANAGEMENT
Die Stromnetze der LSW Netz sind so ausgelegt, dass sie den anstehenden Anforderungen eines zuverlässigen und sicheren Energietransports gerecht werden. Trotzdem kann es in besonderen Situationen dazu kommen, dass die Stromnetze nicht mehr in der Lage sind, die gesamte Energiemenge zu transportieren. Als Teil eines gesamtdeutschen Stromnetzes, das wiederum in einen europäischen Stromverbund integriert ist, können sich Transportengpässe in den. übergeordneten Netzen auch auf unser Netz auswirken.
Treten solche punktuellen oder temporären Transportengpässe in den Netzen auf, d. h. übersteigt die zu transportierende Strommenge die Übertragungsfähigkeit der Leitungsnetze, weil zum Beispiel bei Starkwind viel erzeugte Windenergie in die Netze eingespeist wird, hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber ausnahmsweise dazu berechtigt, die Transportkapazität an die zur Verfügung stehende Netzübertragungskapazität anzupassen. Diese Anpassung ist erforderlich, um Leitungen und Transformatoren vor Schäden durch Überlastung zu schützen und die Stabilität des Gesamtnetzes nicht zu gefährden.
Im erforderlichen Fall werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen zur Reduzierung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert. Die Anpassung geschieht durch die Regelung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Emeuerbaren Energien, Kraft: Wärme-Kopplung oder Grubengas, wenn sie durch Empfang eines entsprechenden Signals vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.
Hat sich die kritische Netzsituation entspannt, wird die Reduzierung der Einspeiseleistung durch ein weiteres Signal an die Steuerung der Erzeugungsanlagen zurückgenommen.
Die gesetzliche Grundlage für das Einspeisemanagement bildet das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Ermeuerbare-Energien-Gesetz-EEG) §§ 6,9,11 und 12 EEG.
Lesen Sie das Emeuerbare-Energien-Gesetz (EEG) online: