Ganz im Sinne der Gemeinschaft – das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG) gibt es seit 1935. 2005 wurde es komplett neu gefasst und seitdem häufig verändert. Im EnWG findet man die grundlegenden Regelungen für die leitungsgebundene Energieversorgung. Es wird ergänzt durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen, von denen eine Auswahl nachfolgend aufgelistet ist. 

Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbare Energien beruht.

Nach dem EnWG sind alle Netzbetreiber verpflichtet, allen Kunden ihre Netze diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dafür dürfen dem Kunden nur genehmigte Netzentgelte in Rechnung gestellt werden, die sich nach den Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu Strom und Gas richten. Die Netzbetreiber werden von den Regulierungsbehörden kontrolliert.
 
Lesen Sie mehr im Gesetzestext des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

Wie vom Gesetzgeber im EnWG vorgesehen, stellt die LSW Netz ihr Strom- und auch Erdgasnetz allen Energieanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Dabei richtet sich die LSW Netz nach den Bestimmungen des EnWG und des Gleichbehandlungsprogrammes der LSW Netz.

Lesen Sie den aktuellen Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der LSW Netz gemäß den Vorgaben aus dem EnWG: