Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG) gibt es seit 1935. 2005 wurde es komplett neu gefasst und seitdem häufig verändert.

Im EnWG finden sich die grundlegenden Regelungen für die leitungsgebundene Energieversorgung. Es wird ergänzt durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen. Zweck des EnWG ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbare Energien beruht.