BAFA-Förderung/KfW-Förderung

Schritt für Schritt zur Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. So sind Sie dabei.
- Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
- Ab 1.1.2024 wird die Förderung der Wärmeerzeuger im Förderprogramm BEG EM vom Durchführer KfW administriert.
- Zuschuss Nr.458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude.
So einfach geht's
So funktioniert's
| Vorhabensbeginn | wahrheitsgemäß das Kreuz im Pflichtfeld setzen |
| Bestandsgebäude | Baujahr des Hauses angeben (Bauakte des Hauses, Datum vom Bauantrag) |
| Technische Projektbeschreibung TPB | Bei der Sanierung von Heizungsanlagen benötigen Sie nicht zwingend einen Energie_Effizienz_Experten. Sollten Sie keinen EEE eingebunden haben, füllen Sie NEIN aus. |
| Angaben zur antragstellenden Person | - Bitte füllen Sie die geforderten Pflichtfelder mit Ihren Daten aus. - Eigentümer des Gebäudes - Wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind, in dem die Maßnahme geplant ist, tragen Sie Ja ein. |
| Angaben zum betroffenen Objekt | Objektdaten hinterlegen |
| Anlagen zur Wärmeerzeugung | kein Kreuz setzen |
| Errichtung der Erweiterung eines Gebäudenetzes und / oder der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz | - Kreuz bei Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes… setzen - Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz |
| In der Erweiterung der nächsten Abfrageebene wie folgt weiterverfahren | - Kreuz bei „Der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemix ist mindestens 25%“ setzen. - Die Übergabestation (Kompaktstation) geht in Ihr Eigentum über. - Der Primärenergiefaktor der LSW liegt aktuell bei 0,3. Setzen Sie ein Kreuz im ersten Feld. - Sollten Sie Ihre vorhandene Ölheizung mit Fernwärme ersetzen, geben Sie ja an. |
| Abfragekästen (Ausgaben, Kumlierung, Persönliche Erklärung) | wahrheitsgemäß ausfüllen |
