Gesetzlich geregelt

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz können auf Wunsch des Anschlussnehmers der Messstellenbetrieb (dazu zählen Einbau, Bereitstellung und Wartung) sowie die Messung (Ablesung und Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber) von einem Dritten durchgeführt werden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Musterverträge bereit. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Mitarbeiter der LSW Netz.

Zentrale Vorgaben

Im Zusammenhang mit der Durchführung von Messstellenbetrieb und Messung bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom sind zentrale Prozesse zu beachten. Der zugehörige elektronische Datenaustausch ist im Informationsblatt beschrieben.

Zum Informationsblatt

Wissenswertes zum Beschluss BK6-09-034 / BK7-09-001 Wechselprozesse im Messwesen finden Sie hier:

Rahmenverträge für den Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definiert die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten der Durchführung des Messstellenbetriebs nach § 3 Nr. 26b EnWG und der Messung nach § 3 Nr. 26c EnWG durch einen vom Anschlussnehmer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers. Unser Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht dem standardisierten Vertrag der Bundesnetzagentur nach Beschluss BK7-17-026 vom 23.08.2017.

Rahmenvertrag für Energieserviceanbieter

Der Energieserviceanbieter (ESA) hat im deutschen Energiemarkt eine eigene Rolle. Diese Rolle wurde geschaffen, damit der ESA im Auftrag vom Stromkunden seine Verbrauchsdaten beim Messstellenbetreiber abfragen kann.  
Damit wir der ESA die Messwerte bereitstellen können, schließen wir einen Rahmenvertrag ab. Dafür muss zuerst eine Muster-Einwilligungserklärung inkl. Anlage mit den betreffenden Messlokationen bzw. Marktlokationen und Tranchen ausgefüllt werden. Senden Sie uns das Formular gemeinsam mit einer Unterschrift des Stromkunden, Ihrem EDIFACT-Zertifikat unter dem Betreff „ESA-Rahmenvertrag“ an regulierung@lsw-netz.de.

Im nächsten Schritt senden wir Ihnen unser Vertragsangebot zu. Sobald wir Ihre Annahmeerklärung zum ESA-Rahmenvertrag erhalten haben und die Marktkommunikation zwischen unseren Häusern eingerichtet ist, können Sie uns Ihre Messdatenanfrage zusenden. Wir bieten Ihnen die Messwertbereitstellung entsprechend der Marktrolle "Energieserviceanbieter" für registrierende Leistungsmessung (RLM) und intelligente Messsysteme (iMSys) im EDIFACT-Format an.
 

Muster-Einwilligungserklärung für den ESA-Prozess

Unser Angebot

Sie sind Energieserviceanbieter und wollen uns Messdaten bereitstellen? Das bieten wir Ihnen:

  • Je Tag und je Messprodukt* pro Messlokation, Marktlokation oder Tranche für RLM und iMSys berechnen wir gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 MsbG 30,00 EUR/Jahr brutto.
  • Für die erstmalige Einrichtung der Messdatenbereitstellung erheben wir 1,0 Lohnverrechnungssatz
     

*gem. "Codeliste der Messprodukte", die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können 

Frau in blauer Bluse lächelt beim Gespräch mit Mann am Schreibtisch; Büro-Umgebung mit Computer sichtbar, 33 an der Wand.

Was können wir für Sie tun?

Unser technischer Kundenservice berät Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.

Telefonischer Kundenservice von 8 bis 19 Uhr (montags bis freitags) unter 05361 189-3600