Für Kommunen

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Alles Wichtige zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und
Kommunaler Wärmeplanung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bilden die Leitplanken für eine klimafreundliche Wärmeversorgung.
Fragen und
Antworten
Das GEG ist der Startschuss für die Wärmewende: Künftig soll das Heizen mit erneuerbaren Energien zum Standard werden. Ziel ist es, den Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten und die Abhängigkeit von importierten, fossilen Energien deutlich zu senken. Deshalb fördert der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen.
Auch Kommunen sollen aktiv werden: Bis spätestens Mitte 2028 – in Großstädten schon bis Mitte 2026 – sollen sie festlegen, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Ein Gesetz mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert den Prozess.
Durch das Gesetz wird die Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankert. Damit können sich die Kommunen und betroffenen Akteure dauerhaft auf diese Aufgabe einstellen, um dann langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufbauen zu können.
Im Wesentlichen gilt:
Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.
Ab 2024 sollen neue Wärmenetze einen Anteil von Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme von mindestens 65 Prozent erreichen.
Bis 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu mindestens 30 Prozent aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. 2040 soll dieser Anteil mindestens 80 Prozent betragen. Zugleich werden alle Wärmenetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau und -dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen.
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Die Wärmeversorgung allein ist zuständig für mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs und verursacht einen Großteil des Treibhausgasaustoßes in Deutschland. Im Gebäudesektor stammt die Wärme noch überwiegend aus fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl.
Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer brauchen Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher sie zukunftsweisende Entscheidungen treffen können, desto günstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Genau hier setzt das Wärmeplanungsgesetz an, denn ein Wärmeplan ist das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.
Das übergeordnete Ziel ist eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung.
Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen.
Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heiztechnologie helfen. Die Frist dafür, wenn ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig.
Durch:
- Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomassenheizung (Holz, Pellets, und Hackschnitzel)
- Stromdirektheizungen
- Wärmepumpen oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlagen kombiniert mit einem mit Biomassen, Öl oder Gas betriebenen Spitzenlastkessel
- Heizungen auf der Basis von Solarthermie (komplette Wärmebedarf darüber abgedeckt)
- Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzt.
Für entsprechende Regelungen sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Die Regelungen richten sich nach dem jeweils geltenden Landesrecht. Das Gesetz trifft hierzu keine Vorgaben.
Die Stadt Wolfsburg ist verpflichtet, bis zum 30.06.2026 verbindlich eine „kommunale Wärmeplanung“ vorzulegen. Die LSW unterstützt als zuverlässiger Partner und Betreiber der Infrastruktur die Kommune fortlaufend bei ihren Planungen, die Stadt und umliegenden Ortsteile effizient und mit nachhaltiger Wärme zu versorgen. Die kommunale Wärmeplanung wird aber durch die Städte und Gemeinden durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, zur Kommunalen Wärmeplanung und staatlichen Förderungen finden Interessierte auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
