Installateurverzeichnis

Sie sind Installateur?
Für Strom, Gas und Wasser eintragen lassen
Die LSW Netz GmbH & Co. KG und der Bundsverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Landesgruppe Norddeutschland (BDEW LG Nord) arbeiten seit 2023 zusammen. Seitdem führt der BDEW das Installateurverzeichnis für die Sparten Strom, Gas und Wasser. Für alle Haupt- und Gasteintragungen, Verlängerungen und Qualitätsüberprüfungen, wenden Sie sich bitte an die BDEW.
Für Fernwärme eintragen lassen
Voraussetzungen
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Gewerbeanmeldung*
- Betriebshaftpflichtversicherung*
- Verantwortliche Fachkraft mit geforderter Qualifikation*
- Werkstattausrüstung gemäß der Richtlinienvorgaben (Werk- und Hilfswerkzeuge, Mess- und Prüfgeräte, Zugriff auf Technische Regeln, Normen und gesetzlichen Vorschriften)
*Kopien der genannten Dokumente müssen der LSW Netz zur Eintragung vorliegen. Für Fernwärme kommt das "Verfahren zum Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gas- und Wasserversorgungsunternehmens gemäß 12 Abs. 2 AVB-GasV / AVBWasserV" der Landesinstallateurausschüsse Gas/Wasser in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und der "Beschluss des Landesinstallateurausschusses Gas/Wasser Berlin/Brandenburg zum Nachweis der Fachkunde der verantwortlichen Fachkraft im Bereich TRGI und TRWI vom 24.10.2012“ zur Anwendung.
Erforderliche Qualifikationen
- Meistertitel im Installations- und Heizungsbauhandwerk mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
- Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbau
- Ausbildung an einer Fachschule für Technik Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik
- Diplomingenieur (FH, TU), Studienabschluss Bachelor oder Master of Science, Fachrichtung Versorgungstechnik, Energietechnik oder artverwandte Studiengänge
- Geselle im Installateur- und Heizungsbauhandwerk oder Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk mit Ausübungsberechtigung gemäß Handwerkerordnung
- gültige Rohrschweißerprüfung des einzutragenden Installationsunternehmens nach DIN EN 9606 entsprechend dem angewendeten Schweißverfahren sowie der installierten Dimensionen.
Grundsätze für die Eintragungen
- Die Eintragung erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber/Versorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet. Ausnahmen hiervon unterliegen der Einzelfallprüfung nach Anmeldung des Installationsunternehmens bei der LSW Netz.
- Mehrfachanmeldungen der gleichen Sparte bei verschiedenen NB/WVU sind zu vermeiden.
- Eingetragen werden Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe im Sinne der Handwerksordnung.
- Zur Eintragung sind festgelegte Voraussetzungen zu erfüllen, die der Netzbetreiber/das Versorgungsunternehmen prüft.
- Zum Nachweis der Eintragung erhält jedes Installationsunternehmen einen Installateurausweis. (Nummer, Firma, verantwortliche Fachkraft, Gültigkeit, Angabe Haupt-, Neben-, Hilfsbetrieb)
- Die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist bei der LSW Netz zeitlich begrenzt.
Achtung: Die Eintragung in die Handwerksrolle ersetzt nicht die erforderliche Eintragung in das Installateurverzeichnis!
Gesetzliche Grundsätze für die Eintragung
Fernwärme
Die LSW Netz hat technische Bedingungen zum Anschluss an das Fernwärenetz (TAB) in Wolfsburg festgelegt. Diese TAB sind Teil des Vertrags und verpflichten den Fernwärmekunden die Installationsarbeiten von einem unserer Vertragsinstallateure ausführen zu lassen. Dabei ist der Vertragsinstallateur dazu verpflichtet, die Arbeiten entsprechend der TAB auszführen.
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine entsprechende Datenschutzinformation bekommen Sie bei Nutzung des Portals des BDEW.
Dass sich Installationsunternehmen in das Verzeichnis eines Netzbetreibers eintragen, ist in folgenden Verordnungen vorgeschrieben:
Mitteilungspflichten des eingetragenen Installationsunternehmens
Treten Änderungen in den folgenden Punkten ein, sind diese vom Installationsunternehmen unverzüglich dem Netzbetreiber/ Versorgungsunternehmen oder dem beauftragten Dienstleister schriftlich mitzuteilen:
- Löschung oder Änderung der Eintragung in der Handwerkerrolle
- Verlegung, Abmeldung, Erlöschen oder Ruhenlassen des Gewerbebetriebes
- Wechsel oder Ausscheiden der verantwortlichen Fachkraft
- Änderung der Firmenbezeichnung, Rechtsform
- Inhaberwechsel
- Änderung des Firmensitzes (Adresse)
- Änderung der Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail)
- Änderungen / Wechsel des Schweißers
- Jährliche Vorlage der gültigen Schweißerprüfbescheinigung
