Netznutzungsverträge - LSW

NETZNUTZUNGSVERTRÄGE

Lieferantenrahmenvertrag Gas

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zu Letztverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung und wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten geschlossen.

Gültig ab dem 01.10.2022 (KoV XIII):

Formblatt nach § 54 MsbG
Gemäß § 54 Abs. 1 MsbG ist ein standardisiertes Formblatt "Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, [...] in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält."Hier können Sie sich das entsprechende Formblatt herunterladen.

Sperrvereinbarung

Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.


Hinweis:
Die LSW Netz behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.