Einspeisung - LSW

EINSPEISUNG

Infos für Einspeiser.
Ihr Gas im Netz der LSW Netz.

NUTZEN SIE IHR BIOGAS EFFIZIENT

Mit dem Einspeisen Ihres Biogases in unser Netz können Sie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wie genau, das erfahren Sie auf dieser Seite. Außerdem erläutern wir Ihnen, wie die Bearbeitung Ihres Antrags abläuft. Damit bald auch Ihr Gas durch unser Netz fließt.

Netzanschlussantrag

Sie möchten in unser Netz einspeisen?
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Datenerfassungsblatt an uns zurück:

LSW Netz GmbH & Co. KG
38432 Wolfsburg


Gesetzliche Rahmenbedingungen

 

»Mein Job ist die Wartung und der Betrieb von Biogaseinspeise- und Aufbereitungsanlagen. Dieser Job ist sehr vielfältig, ich arbeite sowohl als Elektro- als auch als Gasmeister«

Olaf Küster, Meister Gasverteilungsanlagen

EINSPEISEMANAGEMENT

Bestehende Biogasanlagen verfügen in der Regel über ein Blockheizkraftwerk (BHKW), das das produzierte (Roh-)Biogas vor Ort in Strom umwandelt. Die beim Verstromungsprozess entstehende Abwärme wird häufig jedoch nur unzureichend genutzt, da geeignete Wärmeverbraucher am Erzeugungsort, zum Beispiel in ländlichen Gebieten, fehlen.

Durch die Einspeisung in das Erdgasnetz kann die Abwärme konsequenter genutzt werden. Das Resultat: Eine verbesserte Klimabilanz, der Ausstoß von Kohlendioxid pro erzeugter Kilowattstunde Strom sinkt.

Um Abwärme-Verluste zu vermindern, muss das Biogas von der Erzeugungsanlage zum Ort des Wärmebedarfs transportiert und dort in Strom umgewandelt werden. Die Transportaufgabe übernehmen die Erdgasnetze, in die das auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas eingespeist und in denen es zu den städtischen und industriellen Wärmeverbrauchszentren transportiert wird.

Biogas hat das Potenzial, einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten.

 

BEARBEITUNGSABLAUF - VOM ANTRAG BIS ZUM BETRIEB

Sie möchten Biogas in unser Netz einspeisen? Der Ablauf erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung § 33 (GasNZV). Wie gefordert, stellt sich der Bearbeitungsablauf wie folgt dar:

1
Sie stellen Ihren Antrag

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, prüfen wir die Vollständigkeit. Sollten noch Informationen erforderlich sein, werden wir Sie innerhalb 1 Woche nach Antragseingang darüber informieren. Spätestens 2 Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussbegehrens erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben mit Informationen über die erforderlichen Prüfungen und die Kosten dieser Prüfungen.

2
Wir prüfen die Netzverträglichkeit

Sobald Sie uns einen Auftrag über eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorschusszahlung in Höhe von 25 Prozent der Kosten der NVP in Rechnung stellen. Sie erhalten das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens 3 Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.

3
Wir bieten Ihnen einen Netzschlussvertrag an

Innerhalb weiterer 3 Monate unterbreiten wir Ihnen dann ein Angebot für einen Netzanschlussvertrag. Mit Annahme des Netzanschlussvertrages beginnt eine 18-monatige Frist, innerhalb derer mit dem Bau der Anlage begonnen werden muss, sonst verliert der Netzanschlussvertrag seine Gültigkeit. Die beantragte Einspeisekapazität bleibt Ihnen ebenfalls für 18 Monate von der LSW Netz reserviert.

4
Wir schließen Sie an unser Erdgasnetz an

Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages beginnt die (Ausführungs-)Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss erstellt. Wurde dieser technisch abgenommen, erfolgt die Schlussrechnung mit gegenseitiger Rechnungslegung gemäß den Festlegungen des Netzanschlussvertrages. Sobald der LSW Netz ein Nachweis über den Abschluss eines Einspeisevertrages vorliegt, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen.

Registrierungspflicht für alle Erdgaserzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist am 31. Januar 2019 in Form eines Webportals in Betrieb gegangen und wird künftig das zentrale Register für alle Erdgaserzeugungsanlagen in Deutschland sein.

Betreiber einer Erdgaserzeugungsanlage sind gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.

Weitere Informationen können Sie dem beiliegendem Flyer der BNetzA entnehmen.

 


Technische Mindestanforderungen

Die LSW Netz stellt bestimmte Mindestanforderungen an den Netzanschluss und die erforderliche Gasbeschaffenheit. Lesen Sie hier mehr:

Technische Mindestanforderungen für Anschlüsse an das Erdgasnetz der LSW Netz

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden hiermit gemäß § 19 die grundsätzlichen und technischen Anforderungen für Erdgas einheitlich, sachlich gerechtfertigt und diskriminierungsfrei festgelegt.

Mindestanforderungen an Gasbeschaffenheit und Brennwerte


Netzauslastung

Informationen zur Netzauslastung sowie zu Engpässen bei der Durchleitung erhalten Sie auf Nachfrage.