Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG

Was ist der Steuerbarkeitscheck?
Gemäß §12 Abs. 2b EnWG sind Netzbetreiber seit 25. Februar 2025 aufgefordert, in ihrem Netzgebiet einen jährlichen Steuerbarkeitscheck an Erzeugungsanlagen (inkl. Speicher) durchzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Erzeugungsanlagen jederzeit in Ihrer Einspeiseleistung steuern lassen. Der Grund: Sind immer mehr dezentrale Einspeiseanlagen im Einsatz, kann das die Netzstabilität beeinträchtigen.
Der Steuerbarkeitscheck wird jährlich vom Netzbetreiber organisiert und durchgeführt und erfolgt entschädigungsfrei. Aufgrund von wetterabhängigen Einspeiseanlagen erfolgt keine weitere Ankündigung der Tests im Vorfeld. In Abhängigkeit der Steuerungs- und Messtechnik dauert die Leistungsreduzierung zwischen wenigen Minuten bis etwa 15 Minuten, im Ausnahmefall kann der Test auch bis zu einer Stunde dauern.
Auf diesen Seiten finden Sie relevante Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den von uns durchgeführten Steuerbarkeitschecks:
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Fragen und
Antworten
Netzbetreiber müssen nicht nur sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Einspeiseleistung an den Anlagen vorzunehmen, die an ihrem Netz sind. Sie müssen zudem die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können. Ziel ist es, dass Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Diese Regelung bezieht auch Stromspeicher ein.
Im Testzeitraum bis 30.09.2025 sind alle Einspeiseanlagen ab 100 kW betroffen, die zum 01.05.2025 im Marktstammdatenregister gemeldet waren und deren Steuerungsfähigkeit nicht nach dem 01.05.2024 bereits bestätigt wurde.
Abhängig von der vorhandenen Messtechnik dauert der Test zwischen wenigen Minuten bis zu ca. 15 Minuten. Im Einzelfall kann es nötig sein, den Test bis zu einer Stunde durchzuführen.
Die Anlage wird so stark reduziert, dass der Steuerungseingriff in den Messwerten sichtbar wird und die korrekte Ausführung des Steuerbefehls sichergestellt ist.
Da die Tests kurzfristig geplant werden, wird es keine vorhergehende Information geben.
Eine Information erfolgt nur, wenn der Test negativ verläuft und durch den Anlagenbetreiber Instandsetzungsarbeiten für einen erfolgreichen späteren Test erforderlich sind.
Nein, eine finanzielle Entschädigung für die Testdauer erfolgt nicht.
Sollte eine Steuerung Ihrer Anlage nicht möglich gewesen sein, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verlangt im §9, dass Ihre Anlage durch den Netzbetreiber steuerbar ist und die Ist-Messwerte abrufbar sind. Sollte Ihre Anlage den Test nicht bestehen, so muss die Steuerbarkeit durch Ihren Elektrofachbetrieb unverzüglich hergestellt werden. Erfolgt dies nicht, drohen Sanktionen bis hin zur Netztrennung Ihrer Anlage.
