Infos für Einspeiser

Ihre Energie im Stromnetz der LSW Netz
Sie möchten Strom aus einer Erzeugungsanlage – etwa Photovoltaik, BHKW oder Windkraft – in unser Netz einspeisen? Hier erfahren Sie alles zur Anmeldung, zum Netzanschluss und zur Vergütung Ihrer Einspeisung. Außerdem finden Sie weiterführende Informationen zu Netzanschlüssen und zur Stromversorgung bei der LSW Netz.
Anmelden einer Erzeugungsanlage
Jede Erzeugungsanlage im Netzgebiet der LSW-Netz ist anmeldepflichtig. Nachfolgend sind die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung für Sie aufgeführt:
Steckerfertige Photovoltaikanlagen ohne Einspeisevergütung mit maximal 800 VA-Wechselrichterleistung und 2 kWp Modulleistung pro Haushalt, müssen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden:
Hier geht es zum Marktstammdatenregister
Sollte dennoch eine Einspeisevergütung Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage gewünscht sein, schreiben Sie uns - zusätzlich zur Registrierung im Marktstammdatenregister - eine E-Mail an hausanschluss@lsw.de
Wir kontaktieren Sie, sollte ein Zweirichtungszähler bei Ihnen erforderlich sein.
FAQs VDE FNN: Steckerfertige PV-Anlagen
Unterlagen zur Anmeldung:
- E.1 Antragstellung
- E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- E.3 Datenblatt für Speicher (bei Bedarf)
- E.4 ZEREZ-ID* für Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 (beim Hersteller erhältlich)
- E.5 Prüfbericht "Netzrückwirkungen" für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A (beim Hersteller erhältlich)
- E.6 ZEREZ-ID* für den integrierten NA Schutz bzw. bei EZA >30 kVA des zentralen NA-Schutzes nach VDE-AR-N 4105 (beim Hersteller erhältlich)
- E.7 Anforderungen an den Prüfbericht des integrierten bzw. des zentralen NA-Schutzes (beim Hersteller erhältlich)
- Übersichtschaltplan des Anschlusses der EZA und/oder Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener EZA und/oder Speicher) an das Netz
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der EZA und/oder des Speichers hervorgehen (bei PV-Anlagen zzgl. eingezeichneter Dachfläche)
- Herstellerdatenblatt Wechselrichter/Erzeugungseinheit
- Herstellerdatenblatt Module (nur bei PV)
- Vertrag Rundsteuerempfänger für EZA > 25 kW(p) bzw. Fernwirkgateway für EZA >100 kW(p)
Unterlagen zur Fertigmeldung/Inbetriebsetzung:
- Antrag zum Zähler
- E.8 Inbetriebsetzungprotokoll
- Dokumentation der Inbetriebnahme für Photovoltaikanlagen
- Datenblatt Vergütung und EEG-Umlage (vom Anlagenbetreiber auszufüllen)
Bitte senden Sie die Unterlagen mit Betreff "Ort, Straße_Hausnummer" und oben verwendeter Benennung an hausanschluss@lsw.de.
* Einheiten- und Komponentenzertifikate nach ZEREZ-ID
Netzbetreiber sind gem. § 4 NELEV ab dem 01.02.2025 verpflichtet, die Registernummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ zu verwenden.
Entsprechend ist diese Registernummer von Anlagenbetreibern bei der Anmeldung der Erzeugungsanlage zu übermitteln.
Weitere Informationen dazu: www.zerez.net
Unterlagen zur Anmeldung:
- E.1 Antragstellung
- E.8 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- E.13 ZEREZ-ID* für Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4110 (beim Hersteller erhältlich)
- E.14 ZEREZ-ID* für Komponenten nach VDE-AR-N 4110 (beim Hersteller erhältlich)
- Übersichtschaltplan des Anschlusses der EZA und/oder Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener EZA und/oder Speicher) an das Netz
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der EZA und/oder des Speichers hervorgehen (bei PV-Anlagen zzgl. eingezeichneter Dachfläche)
- Herstellerdatenblatt Wechselrichter/Erzeugungseinheit
- Herstellerdatenblatt Module (nur bei PV)
- Vertrag Rundsteuerempfänger für EZA > 25 kW(p) bzw. Fernwirkgateway für EZA >100 kW(p)
Bitte senden Sie die Unterlagen mit Betreff "Ort, Straße_Hausnummer" und oben verwendeter Benennung an hausanschluss@lsw.de.
Alle weiteren Unterlagen des nachgehenden Anschlussprozesses sind an die in Abschnitt 4.2 der Ergänzenden Vorgaben zur VDE 4110 genannten Empfängeradressen zu senden.
* Einheiten- und Komponentenzertifikate nach ZEREZ-ID
Netzbetreiber sind gem. § 4 NELEV ab dem 01.02.2025 verpflichtet, die Registernummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ zu verwenden.
Entsprechend ist diese Registernummer von Anlagenbetreibern bei der Anmeldung der Erzeugungsanlage zu übermitteln.
Weitere Informationen dazu: www.zerez.net
Unterlagen zur Anmeldung:
- E.1 Antragstellung
- E.6 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- E.11 ZEREZ-ID* für Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4120 (beim Hersteller erhältlich)
- E.12 ZEREZ-ID* für Komponenten nach VDE-AR-N 4120 (beim Hersteller erhältlich)
- Übersichtschaltplan des Anschlusses der EZA und/oder Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener EZA und/oder Speicher) an das Netz
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der EZA und/oder des Speichers hervorgehen
- Herstellerdatenblatt Wechselrichter/Erzeugungseinheit
- Herstellerdatenblatt Module (nur bei PV)
Bitte senden Sie die Anmeldeunterlagen an hausanschluss@lsw.de.
* Einheiten- und Komponentenzertifikate nach ZEREZ-ID
Netzbetreiber sind gem. § 4 NELEV ab dem 01.02.2025 verpflichtet, die Registernummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ zu verwenden.
Entsprechend ist diese Registernummer von Anlagenbetreibern bei der Anmeldung der Erzeugungsanlage zu übermitteln.
Weitere Informationen dazu: www.zerez.net
Neue 60-Prozent-Regelung (ab Inbetriebnahmedatum 25.02.2025)
- PV-Anlagen bis 25 kW(p), müssen vor dem Einbau eines iMSys und einer Steuerungseinrichtung ihre Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen
- Anlagen zwischen 25 kW(p) - 100 kW(p), die eine Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag erhalten, müssen zusätzlich zur Fernsteuerbarkeit auch ihre Wirkleistungseinspeisung auf 60% der installierten Leistung begrenzen
- Die Einspeisebegrenzung wird mit dem Einbau eines iMSys und einer Steuerungseinrichtung (sobald Verfügbar) sowie einem bestandenen Fernsteuerungstest durch den Netzbetreiber aufgehoben
Umsetzung des Netzengpassmanagements
Gemäß § 9 Abs. 2 EEG 2023 müssen Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder KWKG-Anlagen ihre Anlagen wie folgt ausstatten:
Bei einer installierten Leistung von ab 25 kW bis unter 100 kW
Mit Einrichtungen, über die der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann. Diese Pflichten gelten bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) oder einer gleichwertigen Steuerungseinrichtung.
Bei einer installierten Leistung von mindestens 100 kW
Mit Einrichtungen, über die der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.
Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen und Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist am 31. Januar 2019 in Form eines Webportals in Betrieb gegangen und wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein.
Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Weitere Informationen können Sie dem beiliegendem Schreiben und Flyer der BNetzA entnehmen.
Beachten Sie bitte, dass Neuanlagen (Inbetriebnahme ab dem 31.01.2019) innerhalb von 30 Tagen ab vergütungstechnischer Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anzumelden sind.
Direktvermarktung
Die Anmeldung zur Direktvermarktung wird ausschließlich elektronisch über EDIFACT-Nachrichten durchgeführt.
Unsere EDIFACT-Kommunikationsadresse können Sie unserem Kommunikationsdatenblatt Strom entnehmen. Dieses finden Sie hier:
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Mieterstromzuschlag
Sofern Sie beabsichtigen den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) an Ihre Mieter zu verkaufen und den Mieterstromzuschlag in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, den "Nachweis zum Anspruch auf Mieterstromzuschlag" vollständig ausgefüllt an uns zu senden.
Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular nach Inbetriebnahme der PV-Anlage an einspeisung@lsw-netz.de.
Einspeisemanagement
Die Stromnetze der LSW Netz sind so ausgelegt, dass sie den anstehenden Anforderungen eines zuverlässigen und sicheren Energietransports gerecht werden. Trotzdem kann es in besonderen Situationen dazu kommen, dass die Stromnetze nicht mehr in der Lage sind, die gesamte Energiemenge zu transportieren. Als Teil eines gesamtdeutschen Stromnetzes, das wiederum in einen europäischen Stromverbund integriert ist, können sich Transportengpässe in den. übergeordneten Netzen auch auf unser Netz auswirken.
Treten solche punktuellen oder temporären Transportengpässe in den Netzen auf, d. h. übersteigt die zu transportierende Strommenge die Übertragungsfähigkeit der Leitungsnetze, weil zum Beispiel bei Starkwind viel erzeugte Windenergie in die Netze eingespeist wird, hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber ausnahmsweise dazu berechtigt, die Transportkapazität an die zur Verfügung stehende Netzübertragungskapazität anzupassen. Diese Anpassung ist erforderlich, um Leitungen und Transformatoren vor Schäden durch Überlastung zu schützen und die Stabilität des Gesamtnetzes nicht zu gefährden.
Im erforderlichen Fall werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen zur Reduzierung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert. Die Anpassung geschieht durch die Regelung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Emeuerbaren Energien, Kraft: Wärme-Kopplung oder Grubengas, wenn sie durch Empfang eines entsprechenden Signals vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.
Hat sich die kritische Netzsituation entspannt, wird die Reduzierung der Einspeiseleistung durch ein weiteres Signal an die Steuerung der Erzeugungsanlagen zurückgenommen.
Die gesetzliche Grundlage für das Einspeisemanagement bildet das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Ermeuerbare-Energien-Gesetz-EEG) §§ 6,9,11 und 12 EEG.
Lesen Sie das Emeuerbare-Energien-Gesetz (EEG) online:
Aktuelle Einspeisemanagement-Maßnahmen
Im Netz der LSW Netz wurden keine Einspeisemanagement-Maßnahmen aufgerufen.
Aktuelle Einspeisemanagementmaßnahmen:
Keine
Vorankündigung für Einspeisemanagementmaßnahmen:
Keine
Einspeisevergütung
Die aktuelle Einspeisevergütung anhand Ihrer Vergütungskategorie können Sie hier abrufen:
MaStR-Registrierung
Versäumen Sie die Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlagen nicht!
Kommen Sie Ihrer Registrierungspflicht zeitnah nach, denn die Frist für neue Erzeugungsanlagen beginnt ab vergütungstechnischer Inbetriebnahme und beträgt 30 Tage.
Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Speicher als separate Einheiten registrieren. Hierzu ein aktueller Hinweis der BNetzA (siehe Erinnerungsschreiben).
Das neue MaStR-Portal der Bundesnetzagentur finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Eine Online-Hilfe steht Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:
Entschädigungsansprüche nach § 15 EEG
Wird die Einspeisung von Strom durch die Anwendung von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß § 14 EEG 2014 reduziert, so sind die davon betroffenen ‚Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber zu entschädigen. Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für den Regelungsbedarf liegt, hat die Kosten dafür zu tragen. Richtlinien für die Ermittlung der Höhe der Entschädigung bilden:
- Der Leitfaden der Bundesnetzagentur zum Einspeisemanagement in der Version 3 vom 25.06.2018

