Einspeisung Biogas ins LSW Netz

So nutzen Sie Ihr Biogas effizient
Mit dem Einspeisen Ihres Biogases in unser Netz können Sie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wie genau, das erfahren Sie auf dieser Seite. Außerdem erklären wir Ihnen, wie die Bearbeitung Ihres Antrags abläuft – damit bald auch Ihr Gas durch unser Netz fließt.
Netzanschlussantrag
Sie möchten in unser Netz einspeisen? Bitte schicken Sie das ausgefüllte Datenerfassungsblatt an uns zurück:
LSW Netz GmbH & Co. KG 38432 Wolfsburg
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Musterverträge zum Anschluss einer Biogasanlage
Einspeisemanagement
Bestehende Biogasanlagen verfügen in der Regel über ein Blockheizkraftwerk (BHKW), das das produzierte (Roh-)Biogas vor Ort in Strom umwandelt. Die beim Verstromungsprozess entstehende Abwärme wird häufig jedoch nur unzureichend genutzt, da geeignete Wärmeverbraucher am Erzeugungsort – zum Beispiel in ländlichen Gebieten – fehlen. Durch die Einspeisung in das Erdgasnetz lässt sich die Abwärme konsequenter nutzen. Das Resultat: eine verbesserte Klimabilanz, der Ausstoß von Kohlendioxid pro erzeugter Kilowattstunde Strom sinkt.
Um Abwärme-Verluste zu vermindern, muss das Biogas von der Erzeugungsanlage zum Ort des Wärmebedarfs transportiert und dort in Strom umgewandelt werden. Die Transportaufgabe übernehmen die Erdgasnetze, in die das auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas eingespeist und in denen es zu den städtischen und industriellen Wärmeverbrauchszentren geleitet wird. Biogas hat das Potenzial, einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten.
Zertifikat EDI
Detaillierte Informationen zum elektronischen Datenaustausch mit der LSW Netz finden Sie hier:
So läuft’s – vom Antrag bis zum Betrieb
Sie möchten Biogas in unser Netz einspeisen? Der Ablauf erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung § 33 (GasNZV). Wie gefordert, stellt sich der Bearbeitungsablauf wie folgt dar:
In vier Schritten an unser Netz
Sie stellen Ihren Antrag
Sobald wir Ihren Antrag erhalten, prüfen wir ihn. Sollten noch Infos erforderlich sein, informieren wir Sie innerhalb einer Woche nach Antragseingang. Spätestens zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussbegehrens erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben.
Wir prüfen die Netzverträglichkeit
Sobald Sie uns einen Auftrag über eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorschusszahlung in Höhe von 25 Prozent der Kosten der NVP in Rechnung stellen. Sie erhalten das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.
Wir bieten Ihnen einen Netzschlussvertrag an
Innerhalb weiterer drei Monate bekommen Sie ein Netzanschlussvertrag-Angebot. Nehmen Sie es an, beginnt eine 18-monatige Frist, innerhalb derer Sie beginnen müssen, Ihre Anlage zu bauen – sonst verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Die beantragte Einspeisekapazität bleibt ebenfalls für 18 Monate von der LSW Netz für Sie reserviert.
Wir schließen Sie an
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages beginnt die (Ausführungs-)Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss erstellt. Wurde dieser technisch abgenommen, erfolgt die Schlussrechnung mit gegenseitiger Rechnungslegung gemäß den Festlegungen des Netzanschlussvertrages. Sobald der LSW Netz ein Nachweis über den Abschluss eines Einspeisevertrages vorliegt, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen.
Registrierungspflicht Erdgaserzeugungsanlagen
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist am 31. Januar 2019 in Form eines Webportals in Betrieb gegangen und wird künftig das zentrale Register für alle Erdgaserzeugungsanlagen in Deutschland sein.
Betreiber einer Erdgaserzeugungsanlage sind gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer der BNetzA.
Informationen zum Marktstammdatenregister
Das neue Portal finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Eine Online-Hilfe steht Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:
Technische Mindestanforderungen
Die LSW Netz stellt bestimmte Mindestanforderungen an den Netzanschluss und die erforderliche Gasbeschaffenheit.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden hiermit gemäß § 19 die grundsätzlichen und technischen Anforderungen für Erdgas einheitlich, sachlich gerechtfertigt und diskriminierungsfrei festgelegt.
Mindestanforderungen an Gasbeschaffenheit und Brennwerte
Mehr erfahren
Netzauslastung
Informationen zur Netzauslastung sowie zu Engpässen bei der Durchleitung erhalten Sie auf Nachfrage.
