Alles über intelligente Messsysteme

Mit dem intelligenten Messsystem (iMSys) beginnt die digitale Zukunft des Stromzählens. Erfahren Sie, was ein intelligentes Messsystem ist, warum es eingeführt wird – und was sich für Sie konkret ändert.

Was Sie über
intelligente Messsysteme wissen sollten

Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Komponenten: einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway). Es misst nicht nur den Stromverbrauch, sondern kann Daten sicher und verschlüsselt übermitteln.

Die Umstellung auf iMSys ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterstützt die Energiewende, macht den Stromverbrauch transparenter und erlaubt perspektivisch neue, flexible Tarife.

Gesetzliche Grundlage:

  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
  • § 30 MsbG: Pflichten zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen 

Der Einbau erfolgt stufenweise nach gesetzlichen Vorgaben – abhängig von Ihrem Verbrauch, Ihrer Einspeiseanlage oder Netzstruktur. Sie werden von uns rechtzeitig informiert.
 
Sie müssen nichts tun – wir melden uns bei Ihnen. 

Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und nach höchsten Sicherheitsstandards. Nur berechtigte Stellen erhalten Zugriff – gesetzlich streng geregelt.

Bei Ihnen wurde bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut?

Ihre Vorteile im Überblick

Verbrauch
besser
verstehen

Energie
sparen

Transparente
Abrechnung

Zukunftsfähige
Infrastruktur

Höherer
Komfort

Infos zum iMSys Rollout

1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) sowie bei solchen Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,  

2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt (kW). 

1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh sowie  

2. bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 kW.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, stattet die LSW Netz GmbH & Co. KG Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen aus.

1. die in § 60 benannten Prozesse und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation einschließlich
a) soweit nach § 60 Absatz 2 in Verbindung mit § 75 Satz 1 Nummer 4 festgelegt, der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung
b) der Umsetzung von Vorgaben zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Zählerstandsgangmessung durch Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13, 

2. die Übermittlung der nach den §§ 61 und 62 erforderlichen Informationen an eine Anwendung auf mobilen Endgeräten, eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht, oder an eine lokale Anzeigeeinheit,

3. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und Stromsparanwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zu deren Befolgung gibt,

4. nach Maßgabe der §§ 56 und 64 die Erhebung von viertelstundengenauen Netzzustandsdaten und deren tägliche Übermittlung an den Netzbetreiber über das Smart-Meter-Gateway,

5. der Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt einschließlich, soweit erforderlich, ihrer informationstechnischen Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway und an zum Ausstattungszeitpunkt vorhandene zu steuernde Einrichtungen, insbesondere
Energiemanagementsysteme, Anlagen oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen, sowie der Konfiguration und Parametrierung des Smart-Meter-Gateways und der Steuerungseinrichtung, 

6. zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes:
a) die für die Vorgabe eines minimalen oder maximalen Wirkleistungsbezugs am Netzanschluss oder an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Maßgabe von Festlegungen der Bundesnetzagentur
zu § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes notwendige Datenkommunikation über das Smart-Meter-Gateway und eine daran angebundene Steuerungseinrichtung,
b) über Buchstabe a hinausgehende erforderliche Maßnahmen zur netzorientierten Steuerung nach Maßgabe von Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,

7. die für die Anpassung der Wirkleistungs- oder Blindleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs nach § 13a des Energiewirtschaftsgesetzes notwendige Datenkommunikation über das Smart-Meter-Gateway und eine daran angebundene Steuerungseinrichtung, 

8. die notwendige Datenkommunikation über das Smart-Meter-Gateway und eine daran angebundene Steuerungseinrichtung
a) für die Direktvermarktung von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz,
b) für die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen nach § 14c des Energiewirtschaftsgesetzes und
c) für die Vorgabe eines minimalen oder maximalen Wirkleistungsbezugs durch einen vom Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer beauftragten Dritten sowie

9. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt „Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) der LSW Netz GmbH & Co. KG“ entnommen werden.
 
Zudem bietet die LSW Netz GmbH & Co. KG zukünftig auch Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte ist ebenfalls auf dem o. g. Preisblatt veröffentlicht. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. 
Sobald die LSW Netz GmbH & Co. KG neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese entsprechend in das Preisblatt aufgenommen.

FAQ: Einführung
intelligentes
Messsystem

Intelligente Messsysteme messen den Stromverbrauch wie ihr bisheriger Zähler. Sie zeigen nur den Bezug und die Lieferung im Display an, keine Tarife wie HT / NT mehr. Diese sind nur noch über das Onlineportal einzusehen, da sie im Gateway gebildet werden.

Nein. Intelligente Messsysteme zeigen nur den kompletten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung an.

Intelligente Messsysteme werden grundsätzlich bei allen Stromkunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Einspeisern mit einer installierten Leistung bis 7 Kilowatt (kW) eingebaut und ersetzen die bisherigen Zähler. Auch bei §14a Anlagen mit Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden intelligente Messsysteme eingebaut.

Intelligente Messsysteme können auch auf Kundenwunsch eingebaut werden. Nutzen Sie dafür den Antrag iMSys - Einbau auf Kundenwunsch

In diesem Fall wird bei Ihnen der Mittelwert des Verbrauchs der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage verwendet.

Dafür ist grundsätzlich der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“, also wir, zuständig.

In der Regel ja. Die intelligenten Messsysteme sind so konstruiert, dass sie den alten Zähler 1:1 ersetzt. Der Zugang zum Zählerplatz sollte bei der Montage jedoch gewährleistet sein. Zudem sollte die Anlage (z.B. Altanlagen) den Sicherheitsnormen und Richtlinien entsprechen. Andernfalls ist mit Mehrkosten für den Eigentümer zu rechnen.

Nein, der Einbau intelligenter Messsysteme ist für Kunden mit einem Jahresverbrauch >6000kWh, sowie nach §14a für Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu zählen Wärmepumpen, Wallboxen, PV-Anlagen mit Speicher, sowie Klimaanlagen.

Das intelligente Messsystem wird fernausgelesen und die Daten werden automatisch ins System übernommen. Falls Sie doch von uns eine Ablesekarte erhalten, können Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen und teilen uns diesen mit. Für die Mitteilung haben Sie zwei Möglichkeiten. Erstens: Sie teilen uns Ihren Zählerstand online auf unserer Website mit. Zweitens: Sie tragen Ihren Zählerstand auf der Ablesekarte ein und senden diese an uns zurück. 

Die Zählernummer steht über dem Barcode Ihres Stromzählers und hat bei einem iMSys 14 stellen.

Der Zählerstand steht in der obersten Zeile Ihres intelligenten Messsystems.

Das intelligente Messsystem speichert Ihre Verbrauchsdaten im Gerät. Diese sind in Tages-, Wochen-, Monats-, Jahres- und 2-Jahresverbrauch gegliedert. Die Ablesung ist durch eine PIN geschützt und daher für Dritte nicht zugänglich.

Es kommt zu keinerlei Datenverlust beim Stromausfall. Die Verbrauchsdaten bleiben auch beim Stromausfall erhalten. Sollte die Spannungsunterbrechung des intelligenten Messsystem länger als >72 Std. dauern, geben Sie uns bitte bescheid.

Zugriff auf die Daten haben nur Sie. Lesen wir Ihre Zählerstände ab, leiten wir diese an Ihren Stromlieferanten für die Stromabrechnung weiter. Es wird lediglich der aktueller Zählerstand abgelesen und weitergegeben. Ihre gespeicherten Verbrauchsdaten verbleiben bei Ihnen.

Nein. Es speichert ausschließlich Ihre Verbrauchsdaten, mehr nicht.

Sie können Ihre zählerspezifische PIN telefonisch (05361 189-3600) oder per E-Mail anfragen. Hierzu müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Die PIN bekommen Sie dann aus Datenschutzgründen per Post zugestellt.

Ja, der Stromverbrauch wird aber nicht von Ihrem intelligenten Messsysteme gemessen. So entstehen auch keine zusätzlichen Kosten für Sie.

Intelligente Messsysteme sind für acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

Wie bei allen elektrischen Geräten haben auch intelligente Messsysteme elektrische und magnetische Felder. Die gesetzlichen Grenzwerte werden deutlich unterschritten, so dass von den intelligenten Messsystemen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben. Stromkunden können dank dieser Geräte ihren Energieverbrauch besser analysieren und dadurch effizienter mit Energie umgehen. Und Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zugutekommen.

Nein, intelligente Messsysteme haben keine Impulsschnittstelle.

Ja, es gibt ein Kostenloses Kundenportal wo Ihnen die Daten Ihres Zählers zur Verfügung gestellt werden. Dort können Sie sich einzelne Tage ansehen und diese in HT/NT Werte unterteilen. Um Zugang zum Onlineportal zu bekommen senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Zählernummer des intelligenten Messsystems und Ihren Kontaktdaten.

Frau im blauen Oberteil lächelt am Service-Schalter und spricht mit einem Mann; Computerbildschirm sichtbar.

Sie haben noch Fragen?

Bitte wenden Sie sich an:
 
LSW Netz GmbH & Co. KG  
Heßlinger Str. 1  
538440 Wolfsburg  
Tel: 05361-189 0

Kontaktdaten des Grundversorgers
LSW Energie GmbH & Co. KG
Heßlinger Str. 1
538440 Wolfsburg
Tel.: 05361-189 3600