Gasnetznutzung

Ihr Zugang zu unserem Gasnetz – transparent und zuverlässig für alle
Das bestens ausgebaute Erdgasnetz der LSW Netz ist die Schnittstelle zwischen Energielieferanten und Verbrauchern. Wir sorgen täglich dafür, dass Haushalte in der Region vertragsmäßig mit dem umweltschonenden Brennstoff beliefert werden können. Lesen Sie hier die Bedingungen für die Nutzung unseres Erdgasnetzes.
Allgemeine Entgelte für die Nutzung unseres Erdgasnetzes
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober die Bedingungen für den Netzzugang für das folgende Jahr im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte für das entsprechende Kalenderjahr entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern. Die Preisblätter werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung.
Standardlastprofilverfahren
Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher mit einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kW und einer maximalen jährlichen Entnahme von 1.500.000 kWh Standardlastprofile.
Wird eine der beiden vorgenannten Grenzen vom Letztverbraucher mehrfach überschritten, wird die Ausspeisestelle auf Kosten des Letztverbrauchers mit einer registrierenden Lastgangmessung versehen. Zur Anwendung beim Standardlastprofilverfahren kommen die repräsentativen Lastprofile nach dem Gutachten der TU München 2005 sowie eigene Profile für Einfamilienhaushalte und Mehrfamilienhaushalte je nach dem Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das Verfahren ist in dem BDEW/VKU-Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen" vom 30. Juni 2011 sowie in den dazugehörigen Anlagen beschrieben.
Veröffentlichung zu den verfahrensspezifischen und anwendungsspezifischen Parametern im Rahmen des SLP-Verfahrens nach GaBi Gas 2.0:
L-Gas
H-Gas
Neben den verfahrensspezifischen Parametern gelten darüber hinaus seit dem 01.10.2014 bei der LSW Netz für die Anwendung des Standardlastprofilverfahrens Gas folgende Spezifikationen:
Weitere
Informationen
- Kochgas (HK3): Jahresverbrauch ? 1.000 kWh/a
- Gebietskörperschaften, Kreditanstalten, Organisationen ohne Erwerbszweck (KO4)
- Metall- und Kfz-Gewerbe (MK4)
- Einzelhandel, Großhandel (HA4)
- Wäschereien (WA4)
- Haushaltsähnliche Gewerbebetriebe (MF4)
- Einfamilienhaushalte (I14 / C14): Jahresverbrauch ? 50.000 kWh
- Mehrfamilienhaushalte (I24 / C24): Jahresverbrauch > 50.000 kWh
- Einfamilienhaushalte (LEN): Jahresverbrauch ? 50.000 kWh (Niedersachsen)
- Einfamilienhaushalte (LES): Jahresverbrauch ? 50.000 kWh (Sachsen-Anhalt)
- Mehrfamilienhaushalte (LMN): Jahresverbrauch > 50.000 kWh (Niedersachsen)
- Mehrfamilienhaushalte (LMS): Jahresverbrauch > 50.000 kWh (Sachsen-Anhalt)
| Profil | A | B | C | D |
| EFH ab 01.10.2014 | 2,961024777 | -35,490244807 | 6,858206707 | 0,080869348 |
| MFH ab 01.10.2014 | 2,896768382 | -36,355085644 | 5,993933565 | 0,080532960 |
Prognose-/Tagesmitteltemperaturen Verwendung der einfachen Tagesmitteltemperatur (24-Stundenmittel von 0 bis 24 Uhr), Verwendung der von Meteomedia (ZT2) bis jeweils 12:00 Uhr gemeldeten prognostizierten Tagesmitteltemperaturen für den Folgetag; Wetterstationen der Meteomedia für Prognose- und Tagesmitteltemperaturen für das Temperaturgebiet: Niedersachsen: Meteomedia-Messpunkt in Wolfsburg-Brackstedt (ID 10352)
Zertifikat EDI
Detaillierte Informationen zum elektronischen Datenaustausch mit der LSW Netz finden Sie hier:
Lieferantenrahmenvertrag Gas – gültig ab 01.10.2022 (KoV XIII)
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zu Letztverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung und wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten geschlossen.
Formblatt nach § 54 MsbG
Gemäß § 54 Abs. 1 MsbG ist ein standardisiertes Formblatt "Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, [...] in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält.
Hier können Sie sich das entsprechende Formblatt herunterladen
Sperrvereinbarung
Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
