Netzausbau für unsere Region

Ersatzneubau der 110 kV-Freileitung Gamsen-Oerrel
Projektbeschreibung
Die vorhandene 110 kV-Freileitung von Gamsen nach Oerrel stellt eine wesentliche Nord-Süd-Transportleitung der LSW Netz im ländlich geprägten Landkreis Gifhorn dar. Die derzeitige Übertragungskapazität der Leitung ist nicht ausreichend, um den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Das heißt, um weitere Einspeiseleistung aus Windenergie und Photovoltaikanlagen in das Netz aufnehmen zu können, ist eine stärkere Freileitung mit höherer Übertragungskapazität erforderlich. In diesem Zuge werden parallel die zugehörigen Umspannwerke in Gamsen und Oerrel erweitert. Außerdem ist ein Umspannwerk in Wesendorf in Planung.
Die neue Leitung der LSW Netz wird sich eng am Verlauf der bestehenden Freileitung orientieren und auf einer Länge von ca. 22 km geplant. Das Vorgehen wird als Ersatzneubau bezeichnet.
Technische Ausführungen
Auf der bisherigen Freileitung zwischen Gamsen und Oerrel wird derzeit ein Stromsystem mit 110 kV geführt. Zu einem Stromsystem gehören immer drei Leiterseile. Um die Übertragungskapazität zu erhöhen, wird der geplante Ersatzneubau als Doppelleitung mit zwei 110 kV-Systemen errichtet.
Die Freileitung wird mit einem Mindestbodenabstand von 8,50 Meter geplant, damit die Flächen unter den Leiterseilen landwirtschaftlichen genutzt werden können. Die neuen Masten werden als sogenannter „Donaumast“ ausgeführt und sind etwa 40 Meter hoch. Da auf Geländeverlauf und Bewuchs Rücksicht genommen wird, variiert die Höhe der einzelnen Masten. Die Abstände der neuen Masten werden auf rund 350 m verlängert, so dass die Anzahl der Masten im Vergleich zur bisherigen Leitung von 105 auf etwa 63 reduziert wird.
Die Transportkapazität der 110 kV-Leitung wird durch den Ersatzneubau von 100 Megawatt auf 800 Megawatt um ein Vielfaches erhöht.
Wie berücksichtigen wir Auswirkungen auf Mensch und Umwelt?

Wir planen parallel zur bestehenden Leitung und mit weniger Maststandorten, um neue Eingriffe in Natur und Umwelt zu reduzieren.

Wir gleichen unvermeidbare Eingriffe in Natur und Umwelt aus und unterstützen den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft in der Region.

Wir vermeiden nach Möglichkeit Auswirkungen auf die Natur und die Umwelt an den Maststandorten oder minimieren sie weitestgehend.

Wir halten ausreichend großen Abstand zur Wohnbebauung und optimieren die Anlagentechnik, um die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern sowie vor Lärm sicher und dauerhaft zu gewährleisten.

Die bisherigen Maststandorte bauen wir zurück und binden die Fläche wieder in die Landschaft ein.

Wir berücksichtigen die Belange der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich.
Zeitplanung*
| Q1 2025 | Feinplanung |
| Q2 bis Q3 2025 | Antragsunterlagen werden erstellt | Baugrunduntersuchungen | Bürgerdialoge |
| Q2/2026 | Antrag auf Planfeststellung wird bei der Genehmigungsbehörde** eingereicht |
| Q1/2027 | Planfeststellungsbeschluss wird erwartet (Genehmigung) |
| ab Q3/2027 | Der Bau kann voraussichtlich beginnen |
*Dieser Zeitplan bildet die aktuelle Planung ab und gilt vorbehaltlich Änderungen im Projektverlauf – Stand Oktober 2025
** Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Fragen zum
Leitungsausbau
Die derzeitige Übertragungskapazität der Leitung ist nicht ausreichend, um den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Zur Aufnahme weiterer Einspeiseleistung aus Windenergie und Photovoltaikanlagen ist daher ein Ersatzneubau sowie Erweiterungen der zugehörigen Umspannwerke in Gamsen und Oerrel erforderlich.
Der Baubeginn erfolgt frühestens im Jahr 2027.
Gerne können Sie uns per Mail über netzausbau@lsw.de kontaktieren. Vielen Dank.
Im Planfeststellungsverfahren sind Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen. Hierzu können Sie bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegungsfrist eine Einwendung bei der Genehmigungsbehörde einreichen.
Neben den gesetzlich vorgesehenen und mit klaren Vorgaben und Fristen geregelten formellen Beteiligungsmöglichkeiten sind wir bereits vor der Fertigstellung unserer Planunterlagen bemüht, Sie nicht nur über unser Vorhaben zu informieren, sondern Ihre Anregungen so weit wie möglich in unsere technische Planung einfließen zu lassen. Noch vor dem formellen Genehmigungsverfahren versuchen wir damit, eine für alle Seiten zufriedenstellende Variante zu entwickeln. Man nennt diese Schritte daher auch die „informelle Beteiligung“.
Der Bau, Bestand und Betrieb von Hochspannungsfreileitungen sind nicht möglich, ohne private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Einige Grundstücke werden dabei dauerhaft durch Maste/Stützpunkte, Zuwegungen sowie Überspannungen und andere nur vorübergehend z. B. durch Baufahrzeuge genutzt. Diese Nutzung wird über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der LSW Netz in das Grundbuch eingetragen.
Bei jedem Grundstück, das durch das Vorhaben dauerhaft in Anspruch genommen werden muss, wird der Eigentümer für die Sicherung der Inanspruchnahme unabhängig bereits vorhandener Bestandsleitungsrechte im Grundbuch neu entschädigt. Entschädigt werden dabei alle durch das Vorhaben entstehenden Rechts- und Nutzungseinschränkungen. Damit ist gemeint, dass in diesem Zusammenhang Entschädigungen für Maststandorte, für die Überspannung der betroffenen Grundstücke sowie für die dauerhaften Zuwegungen gezahlt werden.
Die Grundlagen für die Entschädigungshöhen richten sich bei Maststandorten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nach den sogenannten Mastkantenlängen und dem Rohertrag in Euro/ha. Als Berechnungsgrundlage dient das Gutachten von Jennissen/Schukat/Wolbring „Hochspannungsmast-Entschädigung“ (2022). Die Höhe der Entschädigung für die Überspannung des Grundstückes bzw. für die dauerhafte Zuwegung richtet sich nach dem Verkehrswert der jeweiligen Fläche.
Aktuelles
Baugrunduntersuchungen
Seit April 2025 werden auf einzelnen Grundstücken im Verlauf der neuen Leitungstrasse Bodenuntersuchungen durchgeführt, um Informationen für die Auslegung der Fundamente der neuen Strommasten zu erhalten. Die betroffenen Eigentümer werden vorab persönlich informiert.


