Krisenvorsorge Erdgas

Klares Vorgehen im Fall einer Gasmangellage
Eine verlässliche Versorgung hat höchste Priorität
Als Gasnetzbetreiber ist es unsere Aufgabe, für eine sichere und zuverlässige Erdgasversorgung unserer Netzkunden zu sorgen. Diese Aufgabe erfüllt die LSW Netz mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit großer Sorgfalt.
Antworten auf Ihre Fragen zum Thema
Ausführliche Hintergrundinformationen gibt´s bei der Bundesnetzagentur: BNetzA zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland
Infos
Die Versorgung der Haushalte mit Erdgas ist zurzeit stabil. Vor dem Hintergrund einer angespannten Weltlage geht jedoch ein dringender Appell zum Energiesparen an alle Verbraucher: Jeder nicht verbrauchte Kubikmeter Gas kann gespeichert werden und steht im Winter für die Versorgung zur Verfügung.
Aktuelle Daten bei ZDFheute: Gasverbrauch, Gasspeicher, Gasimporte
Der Notfallplan Gas regelt, was zu tun ist, falls in Deutschland weniger Gas zur Verfügung steht. Im Notfallplan Gas sind drei Stufen festgelegt: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe ausgerufen und am 30. Juni 2022 die Alarmstufe. Seit dem 1. Juli 2025 befinden wir uns wieder in der Frühwarnstufe. Laut Bundesregierung ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet.
Weiterführende Infos vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand 1. Juli 2025)
Wer als geschützter Kunde gilt, ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §53a geregelt. Zu ihnen gehören alle privaten Haushalte, grundlegende soziale Dienste (etwa Krankenhäuser oder Pflegeheime) und Fernwärmeanlagen, die Haushalte mit Wärme versorgen. Wird die Notfallstufe ausgerufen, übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als sogenannter Bundeslastverteiler mit besonderen Befugnissen die Zuteilung der Gasmengen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern. Auch die LSW Netz ist verpflichtet, insbesondere die Versorgung der geschützten Kunden aufrecht zu erhalten.
Wenn nicht genügend Gas für alle da ist, muss der Gasnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) handeln. Abschaltungen sind die letzten Mittel. Dabei gilt: Zuerst würden große Verbraucher wie die Industrie abgeschaltet. Private Haushalte sind geschützte Kunden.
