Energiespeicher

Energiespeicher bieten die Möglichkeit, die volatilen erneuerbaren Energien zeitversetzt ein- oder auszuspeisen. Dies kann sowohl zu einer höheren Ausnutzung des erneuerbar produzierten Stroms als auch zur Schonung des eigenen Geldbeutels beitragen.

Energiespeicher bringen eine neue einzigartige Charakteristik in ihrem Betriebsverhalten mit sich, welche Auswirkungen auf die Lastflüsse und Spannungen der verschiedenen Netzebenen haben. Die unten formulierten Anforderungen zu Energiespeichern sollen diesem Umstand und dem Grundsatz, Netzrückwirkungen auf andere Netzteilnehmer zu verhindern, Rechnung tragen.

„Die elektrischen Betriebsmittel einer Kundenanlage sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers oder andere Kundenanlagen auf ein zulässiges Maß begrenzt werden.“ VDE-AR-N 4100

Sie können Ihren Energiespeicher mit Ihrem, im Installateur-Verzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur, hier über das Netzanschlussportal anmelden.

Bei Fragen hilft Ihnen unser Netzanschluss-Team unter hausanschluss@lsw.de gerne weiter.

Technische Anforderungen an Energiespeicher

Große Wirkleistungsgradienten gefährden den sicheren Netzbetrieb. Da es bei engpassverstärkendem Verhalten nicht ausreichend Reaktionszeit für Systemführungsprozesse gibt, können Überlastungen im Netz nicht verhindert werden. Leistungssteigerung bzw. -reduzierung während des Ladens bzw. Entladens des Energiespeichers müssen daher in einer verträglichen Geschwindigkeit erfolgen. Nur so kann die Sicherheit und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs weiter gewährleistet werden. Durch die zukünftig hohe Anzahl von Energiespeichern ist eine Anpassung von netzverträglicheren Gradienten notwendig, ergänzend zu den derzeitigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) und technischen Anschlussregeln (TAR).

Der Wirkleistungsgradient beschreibt die Geschwindigkeit, mit der die Wirkleistung des Energiespeichers geändert wird. Die Geschwindigkeit der Wirkleistungsänderung muss bei Sollwertangaben durch Dritte (Direktvermarktung) auf ein netzverträgliches Maß begrenzt werden.

In der Niederspannung wird, gemäß der VDE-AR-N 4105, ein Wert von maximal 0,33 % je Sekunde vorgegeben.

In der Mittelspannung wird, gemäß des BDEW-Musterwortlauts TAB Mittelspannung, ein Wert von maximal 6 % je Minute vorgegeben.

Die Wirkleistungsänderungen müssen dabei einem gleichmäßigen Verlauf folgen.

Die Teilnahme des Energiespeichers am Regelenergiemarkt wird auf eine netzverträgliche Leistung begrenzt. In der Regel kann nur ein statischer Anteil der Anschlussleistung des Speichers zur Regelenergievermarktung bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Leistung am Regelenergiemarkt muss ohne negative Auswirkung auf das lokale Verteilnetz erfolgen.

Der für den einzelnen Energiespeicher geltende Wirkleistungsgradient sowie weitere technischen Anforderungen werden auf Grundlage des konkreten Netzverknüpfungspunkts in Abhängigkeit von der Anschlussleistung und der Netzebene bestimmt und vertraglich vereinbart.

Für die Teilnahme am Regelenergiemarkt, müssen die Anforderungen von VDE-AR-N 4120, 10.5.3 erfüllt werden.

Energiespeicher müssen ebenfalls, wie andere Einspeiser ab 100 kW, am Redispatch 2.0 teilnehmen.

Hinweise zum Redispatch-Verfahren finden Sie unter Redispatch 2.0 und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Die Erbringung von Momentanreserve in der Niederspannung ist in unserem Netzgebiet nicht gestattet.