Ihr Stromanschluss

Willkommen in unserem Stromnetz
Häuslebauer, Unternehmen oder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage brauchen alle einen Anschluss an das Stromnetz. Wir von der LSW Netz versorgen Sie zuverlässig mit Strom. Oder sorgen dafür, dass Sie Ihre selbsterzeugte Energie gewinnbringend ins Netz einspeisen können – persönliche Beratung inklusive.
Nur fünf Schritte bis zu Ihrem Netzanschluss
Ob Sie einen Hausanschluss anmelden oder eine Erzeugungsanlage wie z. B. eine Windkraft- oder Photovoltaikanlage, ein BHKW oder ein Hauskraftwerk in Betrieb nehmen möchten – der Weg zu Ihrem Netzanschluss ist ganz einfach.
So einfach geht's
Antrag stellen und einreichen
Wir prüfen Ihren Antrag
Sie erteilen den Auftrag
Wir schließen Sie an
Sie lassen letzte Einstellungen vornehmen
Netzanschluss-Preise
Netzanschluss-Preise auf Niederspannungsebene
Für die Erstellung eines Standard-Niederspannungsnetzanschlusses als Kabel des Typs NAYY 4x50 mm² bis zu einer Länge von 30 Metern und einer Anschlussleistung von 30 Kilowatt werden 870,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Für den Einbau und die Inbetriebnahme der Zählertechnik entstehen weitere Kosten, die von der Art und Anzahl der einzubauenden Zähler und eventuell notwendiger Zusatzgeräte abhängig sind.
In den genannten Anschlusskosten sind die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich bereits enthalten. Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück sind nicht enthalten und können gegebenenfalls nach unseren Vorgaben in Eigenregie hergestellt werden. Auf Wunsch machen wir Ihnen auch dafür gern ein individuelles Angebot.
Netzanschluss-Preise oberhalb der Niederspannungsebene
Erfahren Sie mehr über die Preise und Bedingungen für Mittelspannungsanschlüsse durch die LSW Netz.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einem Positionspapier vom 20. November 2024 „Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen“, Festlegungen zur Erhebung von Baukostenzuschüssen für Netzanschlüsse in Netzebenen oberhalb der Niederspannung getroffen. Die Anwendung des nachfolgend beschriebenen Berechnungsverfahrens gilt im Netzgebiet der LSW Netz seit dem 30. April 2025.
Die BNetzA weist in ihrem Positionspapier darauf hin, dass das nachfolgend beschriebene Berechnungsverfahren nicht zur Bewertung bereits abgeschlossener Sachverhalte geeignet ist. Zur Abgrenzung des Anwendungsbereiches und der Netzebenen dient folgende Übersicht:
| Spannungsebene | Netzebene | Spannungsbereich | Regelwerk für BKZ* |
| HöS | NE 1 | 220 kV und 380 kV | |
| Umsp. HöS/HS | NE 2 | >60 kV bis <220kV | |
| HS | NE 3 | >60 kV bis <220kV | vorliegende Regelung auf Basis des BNetzA Positionspapiers |
| Umsp. HS/MS | NE 4 | 6 kV bis 60 kV | |
| MS | NE 5 | 6 kV bis 60 kV | |
| Umsp. MS/NS | NE 6 | 0,4 kV | Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Anlage I |
| NS | NE 7 | 0,4 kV |
*Die Netzebenen NE 1 und 2 sind im Netz der LSW Netz nicht vorhanden.
Baustrom
Wie Sie einen Stromanschluss für Ihre Baustelle erhalten, erfahren Sie hier oder über unser Netzanschlussportal.
Wollen Sie Anträge stellen und benötigen weitere Informationen rund um die technischen Anschlussbedingungen?
Hier geht´s zu unserem Netzanschlussportal
Netzanschluss stilllegen
Auch eine Stilllegung Ihres Netzanschlusses erfolgt in diesen einfachen Schritten: Antrag stellen, Auftrag erteilen und Anschluss vor Ort stilllegen lassen. Bei Fragen vor und während der Antragstellung helfen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gern weiter.
Regelungen zur Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ) in den Netzebenen NE 3 bis NE 5
Alle Informationen auf einen Blick
Der BKZ für Neuanschlüsse ergibt sich aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Vertragszeitpunkt gemittelten Leistungspreis der letzten 5 Jahre > 2.500 Benutzungsstunden der jeweiligen Netzebene:
BKZ = gemittelter Leistungspreis (> 2.500 h) der Netzebene x bestellte Leistung (in kW)
Die Leistungspreise der letzten 5 Jahre sind den Preisblättern „Netzentgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom der LSW Netz zu entnehmen.
Zu den Preisblättern für die Netznutzung Strom
Eine BKZ-freie Sockelleistung gibt es nicht.
Hinweise zur Gebäudeeinführung (Ein- und Mehrspartenhauseinführung)
Wechselt der Anschlussnehmer in die Netzebenen NE 3 bis 5, wird ein neuer BKZ nach Punkt 3.1 erhoben. Geleistete BKZ-Zahlungen für die Netzebenen NE 6 und 7 werden nicht angerechnet.
Gibt der Anschlussnehmer seinen bestehenden Netzanschluss auf und beantragt einen neuen Netzanschluss in der Netzebene NE 3 bis 5 an einem anderen Ort, wird ein neuer BKZ nach Punkt 3.1 erhoben. Geleistete BKZ-Zahlungen für den bisherigen Netzanschluss werden nicht angerechnet.
Wechselt für einen bestehenden Netzanschluss der Anschlussnehmer, wird kein neuer BKZ erhoben.
Wird durch den Anschlussnehmer eine Erhöhung der vertraglichen Leistung beantragt, wird ein zusätzlicher BKZ für den Anteil der Leistungserhöhung nach Punkt 3.1 erhoben.
Bei einer vertraglich vereinbarten Leistungsreduzierung erfolgt keine anteilige BKZ-Rückerstattung.
Wird ein vorhandener Netzanschluss auf Wunsch des Anschlussnehmers dauerhaft außer Betrieb genommen und zurückgebaut, erfolgt keine BKZ-Rückerstattung (Anschlussverzicht). Für einen späteren neuen Netzanschluss auf demselben Grundstück wird ein BKZ nach Punkt 3.1 erhoben.
Zeitlich befristet genutzte Netzanschlüsse (z. B. Baustromanschlüsse) werden BKZ-frei gestellt. Es erfolgt eine Freistellung nur für die Befristung.
Wird vom Anschlussnehmer aus eigenen Erfordernissen eine zusätzliche Reserve-Übergabestelle gewünscht, wird für diesen Netzanschluss ein zusätzlicher BKZ nach Punkt 3.1 erhoben.
Laden Sie sich hier die Regelungen zu Baukostenzuschüssen für Netzanschlüsse oberhalb der Niederspannungsebene auf einen Blick herunter:
Baukostenzuschuss Netzanschluss Strom
Weitere Downloads zum Netzanschluss Strom
Inbetriebsetzung
Netzrückwirkungen
Für besondere Anlagen oder Verbrauchsgeräte > 5,2 kVA (Motoren, Schweiß- und Röntgengeräte, Geräte mit Gleichrichtern)
Niederspannung
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
nach VDE-AR-N 4105
Die TAR Niederspannung wird durch folgende VDE FNN Hinweise und Infopapiere ergänzt:
