LSW UND LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN VERLÄNGERN KOOPERATION ZUM GEWÄSSERSCHUTZ
Erfolgreiche Zusammenarbeit
Die LSW Netz GmbH & Co. KG (LSW) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Bezirksstelle Braunschweig unterzeichneten gestern den Kooperationsvertrag, der für weitere fünf Jahre die Wasserschutzzusatzberatung regelt. Der Wasserversorger und die LWK als Träger der Wasserschutzzusatzberatung blicken gemeinsam mit den Landwirten, die im Wasserschutzgebiet (WSG) Westerbeck ansässig sind, auf eine über 20 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit zurück.
Unterschrift zum Schutz des Wasserschutzgebiets Westerbeck: (v. v .l.) Carsten Grupe (Leiter der LWK, Bezirksstelle Braunschweig), Harald Werner, Karsten Lüdde, (h. v. l.) Thomas Beiss-Delkeskamp (LWK, Wasserschutzberatung), Christian Weber, Peter Genzler (LSW, Wassergewinnung) und Heinrich Schulze.
Geschäftsführer der Kooperation ist Harald Werner (LSW-Bereichsleiter Netzbetrieb Fernwärme und Wasser). Er leitet die Kooperation in enger Zusammenarbeit mit neun landwirtschaftlichen Betrieben, die insbesondere durch die Landwirte Heinrich Schulze (Westerbeck) und Karsten Lüdde (Dannenbüttel) vertreten werden. Christian Weber (Agraringenieur, Wasserschutzzusatz-beratung LWK Nds.) ist Ansprechpartner für die Landwirte und die LSW. „Die Grundlage für die Arbeit der Wasserschutzberatung bildet die Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes. Dies umfasst und beschreibt die gebietlichen Belastungsschwerpunkte sowie entsprechende Beratungsansätze und die zu erreichenden Ziele“, so Weber.
Flächenbewirtschaftung und die Belange des Wasserschutzes sollen grundsätzlich ohne ökonomische Nachteile für die Landwirte in Einklang gebracht werden. „Gemeinsam werden freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen definiert, die sich gezielt an den Erfordernissen des Wasserschutzes orientieren. Sie gehen über die Anforderungen geltender Verordnungen hinaus und gewährleisten eine Entschädigung der Landwirte für die erbrachten Leistungen“, erläutert Werner.
Die Beratung der Landwirte erfolgt nach betrieblicher Prioritätensetzung. „Doch nicht nur Düngemittel wie Stickstoff bzw. Nitrat steht im Fokus des Wasserschutzes. Nach dem Grundsatz der Vorsorge wird bereits großflächig und auf freiwilliger Basis auf den Einsatz besonders löslicher und somit sehr mobiler Pflanzenschutzmittelwirkstoffe verzichtet“, legen die Landwirte Schulze und Lüdde dar.
Im Wasserschutzgebiet Westerbeck beauftragt die LSW die Beratungsleistungen. Die Finanzierung erfolgte in Niedersachsen zunächst über die Wasserentnahmegebühr. Seit 2007 werden die Beratungsmaßnahmen zu 50 Prozent EU-kofinanziert. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) prüft die Mittelverwendung und die Beratungsarbeiten. In den kommenden fünf Jahren stehen rund 435.000 Euro für den Trinkwasserschutz zur Verfügung.
HINTERGRUND
Bereits im Jahr 1995 gründete die niedersächsische Wasserwirtschaftsverwaltung mit der damaligen Stadtwerke Wolfsburg AG und 68 Landwirten die Kooperation für das Wasserschutzgebiet Westerbeck. Seitdem wird dort durch die LWK eine zusätzliche Beratung für die wirtschaftenden Landwirte angeboten. Diese verfolgt das Ziel der Zusammenarbeit zum Zwecke der Sicherung einer guten Grundwasserqualität auf freiwilliger Basis.
Im WSG Westerbeck fördert die LSW aus fünf Brunnen insgesamt jährlich ca. 4,4 Mio. Kubikmeter (m³) Wasser. Das Gesamtgebiet ist 6.134 Hektar (ha) groß, davon werden 1.727 ha (29 Prozent) landwirtschaftlich und ca. 4.000 ha (etwa 65 Prozent) forstwirtschaftlich genutzt.
Als Grundlage für eine zielgerichtete Beratung ist es notwendig, Boden- Pflanzen- und Düngemittelanalysen durchzuführen. Aspekte wie die bewirtschaftete Fläche im Gebiet, Anbaufrüchte u.a.m. fließen in die Beratung ein. Die Analysen gewährleisten eine sehr genaue Erfassung der erforderlichen Düngermengen und tragen somit zur Minderung von Überschüssen bei, die das Trinkwasser belasten können. Ferner zielt ein weiterer wesentlicher Anteil freiwilliger Maßnahmen auf die Begrünung von Ackerflächen ab, um freies Nitrat zu konservieren. Auch Exaktversuche der LWK Niedersachsen auf Flächen im WSG Westerbeck konnten die zuverlässige Wirkung alternativer Mittel nachweisen. Alle Ergebnisse werden ausgewertet und in einem Jahresbericht dargestellt. Sie dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung des Beratungs-konzeptes sowie den Empfehlungen für das Folgejahr.
Der Finanzhilfevertrag zwischen der LSW und dem NLWKN verlängert die finanziellen Zuwendungen für den freiwilligen Trinkwasserschutz für die Jahre 2017 bis 2021. Etwa zwei Drittel der Fördergelder fließen in die freiwilligen Vereinbarungen. Ein weiterer Teil wird in die zusätzliche landwirtschaftliche Beratung investiert.